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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.5

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-5-

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und NEOS, 16 Stimmen):

13.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F36, Innenstadt, Bereich Museumstraße 30 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F5), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2022

Vorstehender Abänderungsantrag von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen wird
angenommen.
11.13 Maglbk/41060/SUB-KU/2
Original Tiroler Kaiserjägermusik,
Einbau Glaswand
Abänderungsantrag von GRin Dengg:
Der Original Tiroler Kaiserjägermusik wird
für den Ausbau einer Glaswand eine Subvention in Höhe von € 1.135,97 genehmigt.
Dengg, Lassenberger, Federspiel, Gregoiere, Denz und Kunst, alle eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und NEOS, 16 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen wird
angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" vom
04.05.2021 werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F36, Innenstadt, Bereich Museumstraße 30 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5) gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2022 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
14.

12.

MagIbk/2596/SV-DVO/7
Ing.-Etzel-Straße und Bienerstraße, Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von
30 km/h

Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 17.05.2022 wird gemäß Beilage
genehmigt.

MagIbk/45278/SP-FW-IN/1

MagIbk/44986/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B19, Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 90 c und
d (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B17), gemäß
§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B19, Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 90 c, d (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B17), gemäß § 56

GR-Sitzung 19.05.2022