Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.25
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Verrechnung und
Valorisierung
Die Kontrollabteilung vergewisserte sich, dass der Zeitraum zwischen
Rechtseinräumung (01.05.2009) und Vertragsabschluss (Feber/März
2012) nachverrechnet und entsprechend valorisiert worden ist. In diesem Zusammenhang konnte die Kontrollabteilung positiv anmerken,
dass die Vorschreibungen bzw. Valorisierungen des Fruchtgenussentgeltes für die Erweiterung der Leichtathletikanlage Tivoli vollständig
nachvollziehbar waren.
Im Jahr 2012 wurde aus diesem Titel ein jährliches Fruchtgenussentgelt in der Höhe von netto € 16.293,17, im Jahr 2013 ein solches im
Betrag von netto € 16.710,50 und im Jahr 2014 ein jährliches Fruchtgenussentgelt im Ausmaß von netto € 17.020,73 vorgeschrieben.
Beurkundung der
2. Erweiterung zum
Fruchtgenussvertrag
vom 19.12.2003 –
„Sanitäreinrichtungen
für Kletterhalle Tivoli“
Im Jahr 2011 hatte die ISpA mit Zustimmung der Stadt Innsbruck auf
dem Gst 1697/1, nördlich des darauf befindlichen Gebäudes mit der
Adresse Stadionstr. 1 – gemäß dem diesem Vertrag beiliegenden,
einen integrierenden Bestandteil bildenden Einreichplan vom
26.07.2011 – containerbasierte Sanitäreinrichtungen für die Nutzung
der im angrenzenden Gebäude befindlichen Kletterhalle errichtet.
Mit der gegenständlichen Beurkundung der 2. Erweiterung – unterzeichnet am 31.10.2012/07.11.2012 – wurden die wechselseitigen
Rechte und Pflichten der Vertragspartner OSVI und ISpA dokumentiert.
Die Übergabe der dienstbaren Sache hat bereits am 19.12.2011 stattgefunden. Für die erfolgte Rechtseinräumung gilt grundsätzlich der
Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003, soweit mit der gegenständlichen
Erweiterung keine Änderungen oder neuen Regelungen getroffen werden.
Weiteres zusätzliches
jährliches Fruchtgenussentgelt
In Anbetracht der vorgenommenen Erweiterung bzw. Ausdehnung des
Fruchtgenussrechtes hat die OSVI als Fruchtgenussberechtigte seit
Nutzungsbeginn (19.12.2011) ein weiteres zusätzliches jährliches
Fruchtgenussentgelt in der Höhe von € 2.715,79 netto und wertgesichert zu bezahlen.
Prüfung der
Wertsicherung
Als Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertsicherung dieses zusätzlichen Fruchtgenussentgeltes ist die für den Monat Dezember 2011
verlautbarte Indexzahl des VPI 2000 vereinbart worden. Die Kontrollabteilung hat auch in diesem Segment die Valorisierungen verifiziert und
dabei festgestellt, dass alle Indexerhöhungen in Übereinstimmung mit
den vertraglichen Vorgaben erledigt worden sind.
3.4 Fruchtgenussvertrag mit dem Land Tirol
Fruchtgenussvertrag
mit dem Land Tirol –
Vertragsgegenstand
Das Land Tirol ist Eigentümerin der Liegenschaft in EZ 1571 GB 81125
Pradl, allein bestehend aus Gst 1788/2. Auf diesem Grundstück befindet sich das Gebäude des Landessportcenters Tirol. Diese Liegenschaft mit Gebäude samt Neben- und Betriebsanlagen bildet den Gegenstand des Fruchtgenussvertrages mit dem Land Tirol.
Der Fruchtgenussvertrag betreffend Landessportcenter Tirol wurde
zwischen dem Land Tirol und der OSVI abgeschlossen und mit Datum
26.05.2004/28.05.2004 unterfertigt.
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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