Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.28
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(zu Punkt 16.2)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
eingelangt am
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28. April 2022 1&: 20fJhr
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~ "Beschäftsstelle fül Gemein~efat und Stadtsenat
Innsbruck - 28042022
Dringender Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
a) Das aktuelle Projekt Neugestaltung des gesamten Haydnplatzes wird mit sofortiger
Wirkung mangels fehlenden Gemeinderatsbeschlusses gestoppt!
b) Eine eventuelle Neugestaltung des Spielplatzes alleine am Haydnplatz erfolgt unter
Einbindung des lnnsbrucker Gemeinderates und den betroffenen Kindern und Jugendlichen, wie auch den betroffenen Anrainern am Haydnplatz.
Begründung:
Es ist der überparteilichen Initiative . Ruhiger Saggen" zu verdanken, dass man als Gemeinderat über die Pläne zur Neugestaltung des gesamten Haydnplatzes überhaupt informiert
wurde. Beim Haydnplatz handelt es sich immerhin um ein Areal von rund 3.100 m2 .
Einen rechtskonformen Beschluss des lnnsbrucker Gemeinderates zur Neugestaltung des
Haydnplatzes gibt es nicht. Ein Beschluss über die Finanzierung bzgl. Neugestaltung des
gesamten Haydnplatzes liegt dem Gemeinderat somit auch nicht vor.
Folglich ist auch der gegenständliche Bürgerbeteiligungsprozess zu hinterfragen, zumal
selbst bei einem Bürgerbeteiligungsprozess das vorgesehene und mögliche Budget seitens
der Ressortverantwortlichen den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt werden sollte.
Apropos Beschluss: Lt. Medienberichten gibt es bzgl. der Neugestaltung von Spielplätzen
lediglich einen allgemeinen Grundsatzbeschluss vom 15.02.2017. ,,Die Stadt Innsbruck
verpflichtet sich, bei der zukünftigen Gestaltung von Kinderspielplätzen stets die betroffenen Kinder und Jugendlichen miteinzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zur
Mitgestaltung zu geben." (Beschluss erfolgte einstimmig).
Dieser Beschluss, welcher grundsätzlich positiv zu bewerten ist, legitimiert die politisch Verantwortlichen nicht, die Neugestaltung von Plätzen im politischen Alleingang umzusetzen.
Das Projekt Neugestaltung gesamter Haydnplatz ist daher umgehend zu stoppen.
Die Dringlichkeit des Antrages wird damit begründet, um bereits laufend anfallende Kosten
bzw. Planungstätigkeiten etc. mangels Gemeinderatsbeschusses sofort zu stoppen. Ein Bedeckungsvorschlag ist nicht erforderlich, da keine Kosten entstehen.
Gerald Depaoli, Gemeinderat