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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf

- S.27

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Nach Beendigung des Fruchtgenussrechtes ist der Vertragsgegenstand dem Fruchtgenussbesteller zurückzustellen.
4 (Aus-)Finanzierung der OSVI durch ihre Gesellschafter
Finanzierungssäulen
der OSVI

Die Finanzierung der OSVI fußt nach Einschätzung der Kontrollabteilung im Wesentlichen auf drei Säulen:
 Im Zuge der „Bespielung“ der Sport- und Veranstaltungsstätten verzeichnet die OSVI Einnahmen, welche jedoch speziell im Bereich der
Vermietung der Sportinfrastruktur – im Besonderen aus sportpolitischen Überlegungen – nicht kostendeckend sind. Eine gewisse Ausnahme bilden die Nicht-Sportveranstaltungen, bei denen von der
OSVI die Erzielung eines positiven Deckungsbeitrages angestrebt
wird.
 Die Erhaltung der Sportinfrastruktur ist im Rahmen der bestehenden
Vertragswerke (Fruchtgenussverträge) weitestgehend der OSVI zugeschrieben. Die Investitions- (und Instandhaltungs-)tätigkeit wird im
jährlich von der Generalversammlung zu beschließenden Wirtschaftsplan budgetiert und von den OSVI-Gesellschaftern durch Investitionszuschüsse finanziert.
 Der sich jährlich ergebende Fehlbetrag wird durch Gesellschafterzuschüsse zur Verlustabdeckung von Stadt und Land finanziert. Dazu
haben sich die OSVI-Gesellschafter im Rahmen des Gesellschaftsvertrages verpflichtet.
Durch diese Ab- bzw. Verrechnungskonstellation ist die OSVI aus bilanzieller Sicht (jährlich) ausfinanziert.
4.1 Auszahlungen an die OSVI im Haushaltsjahr 2013
(gem. städt. Buchhaltung)

Gesamtauszahlungen
der Stadt Innsbruck
an die OSVI im
Haushaltsjahr 2013

Gemäß einer Auswertung aus dem städtischen Buchhaltungsprogramm (KIM) wurden im Haushaltsjahr 2013 (inklusive dem Auslaufmonat Jänner 2014) von der Stadtgemeinde Innsbruck an die OSVI
Gesamtauszahlungen in der Höhe von € 2.133.333,59 getätigt. Die
folgenden nach Themenbereichen zusammengefassten Auszahlungen
werden im Rahmen dieses Berichtes behandelt:
 Gesellschafterzuschüsse zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages
(€ 1.190.000,00)
 Zuschuss zur Abgangsdeckung für die erweiterte Leichtathletikanlage Tivoli (€ 16.300,00)
 Gesellschafterzuschüsse für die Investitions- (und Instandhaltungs-)finanzierung (€ 625.000,00)
 Abrechnung WUB Skate/BMX Halle (€ 201.165,35)
4.2 Gesellschafterzuschüsse zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages

Auf der Grundlage der diesbezüglichen gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung (§ 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages) wurde von der Stadt
Innsbruck und vom Land Tirol für das Wirtschaftsjahr 2013 jeweils ein
Gesamtbetrag von € 1.190.000,00 bezahlt.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Akontierte Beitragsleistungen der
Gesellschafter im
Jahr 2013

12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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