Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.74
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2018 haben Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber BSc
und MitunterzeichnerInnen beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen, dass die zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck
beauftragt werden, zu prüfen, inwieweit es möglich ist, für die Sicherheit der Schulkinder und
Anrainer, einen Geh- und Radweg als Verbindungsweg zwischen dem Fuchsrain und der Gerhild-Diesner-Straße in Arzl zu errichten. Sollte ein entsprechender Durchgangsweg nicht angelegt werden können, ist als Alternative ein Fuß- und Gehweg in der Kreuzgasse zu prüfen."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2018 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
Die zuständigen Ämter wurden in der Folge beauftragt zu prüfen, ob ein Geh- und Radweg zwischen dem Fuchsrain und der Gerhild-Diesner-Straße bzw. als Alternative in der Kreuzgasse errichtet werden kann.
In ihrer ersten Rückmeldung vom 28.10.2019 erklärte die Mag.-Abt. III, Tiefbau, dass es sich
beim Verbindungsweg zwischen Gerhild-Diesner-Straße und Fuchsrain um private Grundstückszugänge handelt. Diese müssten von der Stadt erworben werden, um den Durchgang für die Öffentlichkeit zu sichern.
Abseits der Problematik der Eigentumsverhältnisse könne die gefahrlose Benützung dieser Wegverbindung ohne aufwändige bauliche Eingriffe nicht ermöglicht werden. Insbesondere der Erhaltungszustand der auf der Liegenschaft 1216/1 befindlichen Treppe erfordere einen kompletten Neubau. Die Beibehaltung eines Treppenabschnitts ist durch die Topographie unumgänglich,
daher kann diese Strecke nicht für RadfahrerInnen adaptiert werden.
Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, berichtete weiters, dass in der Kreuzgasse vom Fuchsrain nach Norden bis zur ersten baulichen Engstelle (bei Haus Nr. 22) bereits ein Gehsteig errichtet worden
ist. Eine Weiterführung dieses Gehsteiges bis zur Arzler Straße ist im Bebauungsplan durch
rechtskräftige Straßenfluchtlinien berücksichtigt. Neben den erforderlichen Grundeinlösen wäre
die bauliche Umsetzung ebenfalls nur mit sehr hohem technischen und finanziellen Aufwand
(Stützmauern) möglich.
Mit Schreiben vom 29.04.2022 bestätigt die Mag.-Abt. III, Tiefbau, ihre damalige Einschätzung,
dass die Sanierung des Verbindungsweges zwischen Fuchsrain und Gerhild-Diesner-Straße für
eine Nutzung durch Fußgängerverkehr möglich ist. Eine rechtliche Absicherung in Form der
Übernahme von erforderlichen Grundstücken ins öffentliche Gut bzw. einer Einräumung von
Dienstbarkeiten bedarf noch entsprechender Gespräche und Verhandlungen mit den betroffenen
GrundstückseigentümerInnen. Diese werden in einem nächsten Schritt gestartet.
Auch wurden im Sinne des Antrages Überlegungen für die Errichtung einer Fuß- und Gehwegverbindung in der Kreuzgasse angestellt. Nachdem die bauliche Realisierung eines durchgehenden Gehsteiges jedoch aus Gründen der Grundstücksverhältnisse und des technischen bzw. finanziellen Aufwandes eine langfristige Zielsetzung bleibt, wurden hier in Zusammenarbeit mit
der Mag.-Abt. III, Verkehrsmanagement, der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, sowie der Mag.-Abt. III, Straßenverwaltung, zwischenzeitliche kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen ausgearbeitet.
Diese umfassen vorab Gehsteiglückenschlüsse im südlichen Abschnitt der Kreuzgasse sowie
die Absicherung von Engstellen durch Gehwegmarkierungen, Poller und Engstellenbeschilderung mit Wartepflicht bei Gegenverkehr. Für die langfristige Zielsetzung der Umsetzung eines
Gehsteiges wird ein Straßenbauprojekt ausgearbeitet und den Gremien gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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