Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.78
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 15.07.2021 hat GR Lechleitner beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck prüft, wo eine Adaptierung bestehender Trinkbrunnen möglich ist, um
diese weitestgehend barrierefrei zu gestalten. Vorrangig geht es um die Position der Druckknöpfe/Armaturen, den notwendigen Druck zum Auslösen, die Position des Wasserauslasses, die Strahlstärke sowie den Zugang zum Trinkbrunnen selbst."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.10.2021 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
In ihrer Stellungnahme vom 26.04.2022 merkt die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, an, dass die im
gegenständlichen Antrag vorgeschlagene barrierefreie Adaptierung von Trinkbrunnen grundsätzlich sehr begrüßt wird.
Die Stadt Innsbruck stellt über das Stadtgebiet verteilt (Parkanlagen, Spiel- und Sportplätze, öffentliche Plätze, Wander- und Spazierwege) rund 140 Trinkbrunnen bzw. Trinkwasserstellen in
verschiedensten Formen, Funktionen und Bauweisen zur Verfügung.
Eine gänzliche Barrierefreiheit (Zufahrtsmöglichkeit, angepasste Höhe des Wasserlaufes etc.) ist
leider nicht in allen Bereichen umsetzbar. Der Großteil der künstlerisch gestalteten Brunnen
kann nicht entsprechend adaptiert werden. Im Wald aufgestellte Brunnen sind kaum barrierefrei
erreichbar. Bei einigen Brunnen in Parkanlagen wäre eine massive Umgestaltung hinsichtlich
Geländemodellierung, Wegeführung sowie deren Oberflächenbeschaffenheit notwendig.
Amtlicherseits wird darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit eines von mehreren Kriterien
für die Gestaltung von Brunnen darstellt. Die Vandalismus-Sicherheit sowie eine möglichst geringe Wartungsintensität sind ebenfalls wichtige Eigenschaften für Brunnenanlagen im öffentlichen Raum. Eine gänzliche barrierefreie Adaptierung von Trinkbrunnen ist vor allem auf befestigten Platz- und Wegflächen im urbanen Bereich umsetzbar. Verbesserungen bei Wasserdruck
oder Bedienbarkeit von Druckknöpfen durchzuführen, ist aber grundsätzlich immer möglich. Der
finanzielle Aufwand für eine barrierefreie Adaptierung ist von Brunnen zu Brunnen unterschiedlich und muss im Einzelfall erhoben werden.
Abschließend wird mitgeteilt, dass im Rahmen der Entwicklung von künftigen Grünraumprojekten die Barrierefreiheit von Trinkbrunnen bzw. Trinkwasserstellen amtlicherseits verstärkt berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang wird abgeklärt, ob
hinsichtlich der Entwicklung von barrierefreien Trinkbrunnen-Modellen unter Einbindung des Behindertenbeirates ein gemeinsames Projekt mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
initiiert werden kann.
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