Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.49

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- 499 -

15.

IV 6453/2022
Kommunaldarlehen zur Nachfinanzierung der Direktdarlehen
des Gestellungsbetriebes der
Stadt Innsbruck, 3. und 4. Tranche

Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ,
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 11.05.2022:
1.

-

-

In Ergänzung zum Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2020,
ZI. IV 15573/2020, beschließt der Gemeinderat die Aufnahme der dritten
Tranche über € 6,7 Mio. (Mai 2022) sowie der vierten Tranche über € 6 Mio.
(Mai 2023) des Kommunaldarlehens
zur Nachfinanzierung der Direktdarlehen des Gestellungsbetriebes, welche
zur Finanzierung des Projektes Patscherkofel-neu beigetragen haben,
über die Hypo Tirol Bank AG wie folgt:
3. Tranche - Mai 2022: 15-Y ICE
SWAP Rate zuzüglich 0,489 %, mindestens 0,00 % p. a.

Die übrigen Bedingungen lauten:
Laufzeit:
3. Tranche: 21 Jahre (bis 30.09.2043);
4. Tranche: 20 Jahre (bis 30.09.2043);
Rückzahlung:
80 vierteljährliche Annuitäten, beginnend ab 31.12.2023
Verzinsung: laufend, dekursiv, 365
bzw. 366/360.

3.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021:

16.1

IV 3356/2022
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.05.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die HBG
Conradstraße 7 hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Fassaden, der
Fenster sowie der Einfriedung auf der Liegenschaft mit der Hausbezeichnung Conradstraße 7 durch einen Baukostenzuschuss in Höhe von € 30.010,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Abteilungsleitung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
16.2

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der weiteren Abwicklung beauftragt.

GR-Sitzung 19.05.2022

VA-V 09498/2022
Vertrag zwischen Stadt Innsbruck
und Innbus GmbH samt Nachtrag
bezüglich Überwachung von Parkzonen

Tranche - Mai 2023: 15-Y ICE SWAP
Rate zuzüglich 0,479 %, mindestens
0,00 % p. a.
Die 15-jährige SWAP Rate beträgt zum
03.05.2022 1,841 % p. a., wodurch sich
eine Indikation für den Fixzinssatz auf
die gesamte Laufzeit für die 3. Tranche
von 2,330 % p. a. bzw. für die 4. Tranche von 2,320 % p. a. ergibt. Es wird
beschlossen, dass die endgültige Festlegung der Fixzinssätze bei der Zuzählung der jeweiligen Tranche gemäß obiger Formeln erfolgt.

2.

16.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.05.2022:
Dem Ersuchen der Innbus GmbH vom
04.04.2022, bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit am 31.12.2022 des Vertrages zwischen der Stadt Innsbruck und der Innbus
GmbH vom 04.11.2014 samt Nachtrag vom
17.07.2017, Zl. MagIbk/6500/RA-VW-VS/1,
die G4 S als Subunternehmerin (Erfüllungsgehilfin) unter Aufrechterhaltung sämtlicher
Vertragspflichten der Innbus GmbH heranziehen zu dürfen, wird zugestimmt.
17.

V 06352/2022
SportEntwicklungsPlan (SEP) für
die Stadt Innsbruck, Ergänzung
der Kooperationsvereinbarung

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 11.05.2022:
Die Stadtgemeinde Innsbruck spricht sich
für eine Ergänzung des Prozesses "Sport-