Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.79
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 529 -
die Innenstadt würde darin bestehen, dass
man über den Hauptbahnhof kommend in
diese Innenstadtgaragen fährt.
Man muss sich überlegen, wo man hin will.
Eine Prüfung wird die Karten auf den Tisch
legen, weil man weiß, wie viel es kostet.
Wenn man aber jetzt schon weiß, dass man
keine Pyramiden bauen wird, ist es fraglich,
ob man bereit ist, jemanden zu bezahlen,
der das errechnet. Aber wie so oft, wir
schaffen etwas an und schlussendlich zahlen die InnsbruckerInnen. Auch wenn wir
jetzt schon wissen, dass es nicht zur Umsetzung kommen wird.
Wir stimmen dem Antrag zu.
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Der von GR Mag. Krackl und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 20.04.2022 eingebrachte Antrag
(Seite 527) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
32.9
MagIbk/41563/GfGR-AT/70/2022
Tierkrematorium, Unterstützung
bei der Errichtung (StR Federspiel)
GRin Dengg: Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Dies soll in Zusammenarbeit mit den Erfahrungen und dem Wirken der Aurora Tierkrematorium und Tierbestattung Tirol stattfinden.
GR Wanker: Nachdem ich den Zusatz von
GRin Dengg gehört habe, muss ich den
Raum verlassen und aufgrund von Befangenheit meine Stimmenthaltung anmelden.
GR Wanker verlässt den Sitzungssaal.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Wanker aufgrund von Befangenheit, 1 Stimme; gegen GRÜNE, 10 Stimmen):
Der von StR Federspiel und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 20.04.2022 eingebrachte Antrag
GR-Sitzung 19.05.2022
(Seite 529) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR Wanker betritt den Sitzungssaal.
32.10 MagIbk/41563/GfGR-AT/71/2022
Parkscheine, Gültigkeit in allen
gebührenpflichtigen Kurzparkzonen (GRin Denz)
GRin Denz: An mich wurde von mehreren
Seiten herangetragen, dass, wenn man in
einer Eineinhalb-Stunden-Zone parkt, aber
nur eine halbe Stunde dort verweilt, dann in
eine andere Zone fährt und dort den Rest
der Parkzeit verbraucht, man einen Strafzettel wegen falscher Parkzone bekommt. Die
Einnahmen gehen aber alle an die Stadt
Innsbruck.
So, wie das unser Klubdirektor begründet
hat, steht nirgends, dass das nicht möglich
sein sollte. Wenn man bei der Stadt Innsbruck anruft, bekommt man die Auskunft,
dass es die falsche Parkzone war. Dann
übergibt man diese Angelegenheit einem
Rechtsanwalt, dieser ruft an und plötzlich
braucht man doch nichts zu zahlen. So
kann es nicht sein.
Ich möchte dazu eine ganz klare Regelung
haben. Nach unserer rechtlichen Auffassung sollte es möglich sein, dass man die
Parkzonen wechselt.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich warne vor den
Verwirrungen, die dieser Antrag auslösen
könnte. In der Stadt Innsbruck gibt es 90Minuten-Kurzparkzonen, 180-Minuten-Kurzparkzonen, Parkstraßen, bewirtschaftete
Zonen für unter der Woche und bewirtschaftete Zonen für Sieben-Tage-pro-Woche.
Da kann es passieren, dass emand sein
Auto in einer 180-Minuten-Zone abstellt,
das Parkticket löst und dann in eine 90-Minuten-Zone weiterfährt. Ich warne vor mehr
Verwirrung als Nutzen. Die Unterstellung,
die der Klubjurist aufbauend auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) konstruiert hat,
möchte ich dahingehend relativieren, dass