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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf

- S.46

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dungen für VIP-Catering, Buskosten und Security-Personal und den
von der OSVI vertraglich zugesagten Sponsoringbeiträgen in Höhe von
insgesamt € 40.000,00 eine Überzahlung der OSVI im betraglichen
Ausmaß von € 111.581,17. Wertet man die von der OSVI beglichenen
Kosten für Security-Personal als tatsächlich auch von der OSVI zu bezahlende Aufwendungen, reduziert sich die Überzahlung der OSVI auf
einen Betrag von € 79.702,67. Für die Kontrollabteilung widerspricht
eine derartige Vorgehensweise dem Kriterium einer transparenten Abwicklung von Sponsorbeiträgen. Die Kontrollabteilung empfahl, ein
derartiges Verrechnungsprocedere künftig zu unterlassen.
In seiner dazu abgegebenen Stellungnahme wurde vom Geschäftsführer der OSVI darauf verwiesen, dass die Problematik der Kostenübernahme bei einer internen Kontrolle im März 2014 erkannt und unverzüglich abgeändert worden wäre. Die Empfehlung der Kontrollabteilung
werde daher seit diesem Zeitpunkt eingehalten.
Nachdem nach Meinung der Kontrollabteilung von der OSVI deutliche
Überzahlungen geleistet worden sind, wurde von ihr weiters empfohlen, eine Rückforderung dieser Mehrzahlungen der OSVI vom Verein
zu prüfen bzw. vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren wurde vom Geschäftsführer der OSVI nochmals darauf hingewiesen, dass die aufgezeigte Thematik im März 2014
erkannt worden wäre. Weiters wurden von ihm die näheren Umstände
dargelegt, welche dazu geführt haben, dass diese Angelegenheit erst
zum genannten Zeitpunkt evident wurde. Darüber hinaus beschrieb der
Geschäftsführer konkrete Änderungen in der periodischen Kostenüberwachung auf budgetärer und kostenrechnerischer Ebene. Letztlich
wurde vom Geschäftsführer angekündigt, mit dem Thema Überzahlungen den Aufsichtsrat und die Generalversammlung zu befassen.
Kosten für
Sicherheitspersonal –
Empfehlungen der
Kontrollabteilung

Zu den Kosten für Sicherheitspersonal stellte die Kontrollabteilung fest,
dass diese infolge einer dahingehenden vertraglichen Neugestaltung
seit September des Jahres 2013 von der OSVI bezahlt werden. Nach
Einsichtnahme in die zwischen OSVI und HCI abgeschlossenen Mietverträge war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass erstmals im
Mietvertrag für die Spielsaison 2011/2012 ausdrücklich vertraglich festgeschrieben worden ist, dass die Sicherheitskosten in dem vom HCI zu
bezahlenden Mietzins enthalten sind und somit von der OSVI zu begleichen waren. Die für die vorigen Spielsaisonen abgeschlossenen
Verträge sahen dies nicht explizit vor. Ganz im Gegenteil war in diesen
Verträgen festgeschrieben, dass der Veranstalter (also der Verein) dafür zu sorgen hatte, dass ausreichend Sicherheitskräfte für die Veranstaltung zur Verfügung stehen. Dabei oblag die Auswahl eines oder
mehrerer Sicherheitsdienste dem Veranstalter.
Für die Kontrollabteilung nicht verständlich war in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der vom Verein zu bezahlende Tarif für die
Hallenmiete vor dieser vertraglichen Umstellung betreffend die Sicherheitskosten gleich hoch war wie im aktuellen Vertrag. Anders formuliert,
wurde infolge des vertraglichen Transfers der Zahllast hinsichtlich des
Security-Personals vom HCI an die OSVI der Tarif für die Hallenmiete
nicht erhöht. Die Kontrollabteilung empfahl, die bestehende Vereinbarung bezüglich des Sicherheitsdienstes zu überdenken.

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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