Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.47
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In seiner zu dieser Empfehlung ausführlichen Stellungnahme argumentierte der Geschäftsführer der OSVI anhand von vier konkreten Punkten, weshalb der Tarif für die Hallenmiete in seiner Höhe unverändert
geblieben ist. Im Wesentlichen wurden diesbezüglich organisatorische
Umstellungen ins Treffen geführt, welche der OSVI die Erzielung von
zusätzlichen Einnahmen ermöglicht hätten bzw. ermöglichen würden.
Durch diese organisatorischen Änderungen sowie durch den parallel zu
den Hockeyspielen stattfindenden Publikumseislauf (inkl. Schlittschuhverleih) wären zusätzliche Sicherheitspositionen notwendig. Aus diesen
Gründen sei mit dem Verein letztlich die Übernahme von Sicherheitskosten vertraglich vereinbart worden.
Aus vertraglicher Sicht wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die Regelung über den Sicherheitsdienst in den Vereinbarungen mit dem HCI seit der Saison 2011/2012 (also seit vertraglicher Umstellung dieser Thematik) ihrer Meinung nach missverständlich
formuliert ist. Einerseits wird in den Vertragsregelungen für den vom
HCI zu bezahlenden Hallenmietzins festgehalten, dass dieser „alle Betriebskosten sowie die Sicherheitskosten“ beinhaltet. Andererseits ist in
derselben Vereinbarung im Rahmen des Vertragspunktes „Behördenmeldung“ fixiert, dass der Veranstalter (also der HCI) auch dafür zu
sorgen hat, dass ausreichend Sicherheitskräfte für die Veranstaltung
zur Verfügung stehen. Die Kontrollabteilung empfahl, die Zuständigkeit
(und somit auch die Zahlungsverpflichtung) für den Sicherheitsdienst
im Mietvertrag mit dem HCI klarer zu regeln.
Die OSVI sagte im Anhörungsverfahren zu, dieser Empfehlung Folge
zu leisten. Der Anregung zur Präzisierung werde entsprochen.
6.3 Sponsoring- (und Subventions-)Aufwendungen im Jahr 2013
Abschließende
Empfehlung der
Kontrollabteilung
Abschließend hielt die Kontrollabteilung zum Thema Sponsoring
fest, dass im Fehlbetrag des Jahres 2013 von € 2.459.343,00 ein Gesamtbetrag von (zumindest) € 451.522,72 (ohne die von der OSVI
bezahlten Sicherheitskosten betreffend den HCI) enthalten ist, der
auf Sponsor- (bzw. Subventions-)Beiträge der OSVI für den FC Wacker
Innsbruck und den HC Tiroler Wasserkraft Innsbruck entfällt. Prozentual beläuft sich diese Summe der Sponsor- (bzw. Subventions-)Beiträge somit auf (zumindest) 18,36 % des Jahresfehlbetrages 2013.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass es ihrer Meinung nach nicht Aufgabe der OSVI sein sollte, Vereine im Rahmen von Sponsorvereinbarungen (bzw. Subventionen) finanziell zu unterstützen. Auch in Anbetracht der im Geschäftsjahr 2013 angefallenen Summen empfahl die
Kontrollabteilung der OSVI (bzw. konkret den Gesellschaftervertretern),
ihr diesbezügliches Sponsoring- (und Subventions-)Engagement zu
überdenken.
7 Abrechnung aufgelaufene Kosten für Bewerbung
Eurovision Song Contest 2015 und ICE ART Arena Telfs
Aus Gründen der thematischen Aktualität nahm die Kontrollabteilung
im Zuge der durchgeführten Prüfung auch Einschau in die angefallenen
Kosten betreffend zwei Projekte, die von der OSVI im Auftrag ihrer Gesellschafter bearbeitet worden sind. Einerseits handelte es sich um die
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Allgemeines
12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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