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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf

- S.50

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bar, ob die OSVI für den Fall, dass die mit der TIWAG bestehende
Vereinbarung nicht verlängert wird, entsprechende Alternativszenarien
verfolgte. Für die Kontrollabteilung erscheint es wesentlich, dass künftig vertragslose Zustände jedenfalls vermieden werden sollten. Für die
Zukunft empfiehlt die Kontrollabteilung, frühzeitige Vertragsfortführungsverhandlungen zu führen und dies schriftlich zu dokumentieren.
8.2 ÖSV – Mietvorauszahlung
Vertragliche Grundlage

Die in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten per 31.12.2013
ausgewiesene (Rest-)Summe in Höhe von € 475.151,52 geht auf einen
zwischen der OSVI und dem ÖSV im Jahr 2006 abgeschlossenen
Mietvertragsnachtrag über Teile des am Areal der OSVI befindlichen
ÖSV-Gebäudes zurück.
So wie es für die Kontrollabteilung aus den zur Verfügung gestellten
Aktenstücken ersichtlich war, wurde das ÖSV-(Büro-)Gebäude größtenteils vom ÖSV selbst errichtet. Die vom ÖSV erbauten Gebäudeteile
gingen mit deren Errichtung in das Eigentum des damaligen Vermieters
(Republik Österreich) über. Hinsichtlich dieser Gebäudeteile besteht
ein Mietvertrag (aus dem Jahr 1979) samt zwei Nachträgen (aus den
Jahren 1990 und 1995), welche zwischen der Republik Österreich als
damaliger Grund- und Gebäudeeigentümerin und dem ÖSV abgeschlossen worden sind. In diesen Mietverträgen wurde dem ÖSV das
Bestandobjekt bis zum 10.10.2055 hauptmietzinsfrei zur Nutzung überlassen.
Die betroffene Liegenschaft wurde der Stadt Innsbruck vom Bund mit
Schenkungsvertrag aus dem Jahr 2000 unentgeltlich übertragen. Von
der Stadt als Schenkungsnehmerin wurde unter anderem das mit dem
ÖSV beschriebene Mietverhältnis übernommen.
Mit Fruchtgenussvertrag aus dem Jahr 2004 räumte die Stadt Innsbruck der OSVI das Fruchtgenussrecht hinsichtlich der Liegenschaften
(samt Gebäuden, Betriebsanlagen, Nebenanlagen etc.) betreffend die
Olympiahalle, die kleine Eishalle, die Bob-, Rodel- und Skeletonbahn
Igls und die Grundflächen des Fußballstadions Tivoli Neu ein.
Auf der vertraglichen Grundlage des mit der Stadt Innsbruck bestehenden Fruchtgenussvertrages schloss die OSVI mit dem ÖSV im Jahr
2006 einen weiteren (somit dritten) Nachtrag zum ursprünglichen Mietvertrag ab. Inhaltlich betraf dieser Mietvertragsnachtrag die Anmietung
des bis damals von der OSVI genutzten Erdgeschosses des Altgebäudes, in welchem sich seinerzeit unter anderem die Publikumsgarderobe
der OSVI zur Durchführung des Publikumseislaufes befand.

Vorausmietzinspauschalbetrag

Für die mietweise Überlassung dieser Flächen hatte der ÖSV an die
OSVI vereinbarungsgemäß einen Vorausmietzinspauschalbetrag in
Höhe von (netto) € 560.000,00 zu bezahlen. Die Mietdauer wurde angepasst an die bestehenden Verträge für die Zeit bis in das Jahr 2055
festgesetzt.

Hinweis und
Empfehlung der
Kontrollabteilung

Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass beabsichtigt ist, das
gesamte ÖSV-Gebäude bei einer allfälligen Realisierung des Projektes
„Sportmedizin- und Therapiezentrum Olympia West“ abzureißen. Die-

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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