Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.202
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(zu Punkt 34.2)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
Telefon
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 14.04.2022
Maßnahmen gegen die Teuerung, Kosten für die Stadt Innsbruck;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/37/2022;
DRINGENDE ANFRAGE der SPÖ vom 11.04.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPÖ hat am 11.04.2022 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Maßnahmen gegen Teuerung - Kosten
Erhöhung Richtwertmietzins aussetzen
Frage 1a:
Wie hoch sind die Kosten (Mindereinnahmen), die der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bzw. in weiterer Folge der Stadt Innsbruck durch eine Aussetzung der Erhöhung von Richtwertmieten entstehen:
Im laufenden Kalenderjahr 2022?
Antwort:
Die Aussetzung der Anpassung der Richtwertmieten bei der IIG würde Mindereinnahmen von rund € 49.000,-- pro Monat bedeuten. Gerechnet ab
01.07.2022 somit rund € 294.000,-- für das (halbe) Jahr 2022.
Frage 1b:
Im Laufe eines vollen Jahres?
Antwort:
Die Aussetzung der Anpassung der Richtwertmieten bei der IIG würde Mindereinnahmen von rund € 588.000,-- für ein volles Jahr bedeuten. Die
nächste gesetzliche Anpassung der Richtwertmieten erfolgt mit 01.04.2023
und ist in dieser Zahl nicht berücksichtigt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der IIG durch den Abschlag auf
die Richtwertmiete von 15,5 % (Richtwert für Tirol von € 7,50/m2 und Monat
abzüglich 15,5 %, sohin € 6,34/m2 und Monat IIG-Richtwertmiete) pro Monat