Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.203
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ca. € 120.000,-- bzw. pro Jahr annähernd € 1,5 Mio. Mindereinnahmen an
Mieten entstehen.
Heizkostenzuschüsse verdoppeln
Frage 2:
Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt Innsbruck durch eine Verdoppelung der
Heizkostenzuschüsse entstehen (auf Basis der bisherigen Anzahl gewährter Zuschüsse)?
Antwort:
Auf Initiative des ressortführenden Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber BSc
hat die Mag.-Abt. II, Soziales, in diesem Zusammenhang so früh wie möglich
Maßnahmen gegen die Kosten der Teuerung in der Stadt Innsbruck angeregt. So gewährt die Stadt Innsbruck gemäß der Heizkostenzuschussrichtlinie des Landes Tirol anspruchsberechtigten Innsbrucker BürgerInnen (Zuschussleistung Land Tirol € 250,--) zusätzlich einen Heizkostenzuschuss in
Höhe von € 50,--. Die antragbearbeitende Stelle ist das "Tiroler Hilfswerk".
Laut diesem beträgt die städtische Zuschussleistung für den Heizwinter
2021/2022 bei voraussichtlich 2.300 AntragstellerInnen € 115.000,--.
(Siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 5.1 und 5.2.)
Bei der für den Heizwinter 2022/23 avisierten Verdoppelung des Zuschusses
von € 50,-- auf € 100,-- erhöht sich dieser Betrag auf € 230.000,--.
Die Antragsfrist für den Heizwinter 2022/2023 hat bereits am 15.03.2022 begonnen und endet mit 31.12.2022.
Mehr einkommensabhängige Ermäßigungen ermöglichen
Frage 3:
Wie hoch werden die Kosten (Mindereinnahmen) für die Stadt Innsbruck eingeschätzt, wenn die Bemessungsgrundlage für Ermäßigungen im Bereich Kinderbildung und -betreuung (für Kindergarten, Hort, Tagesheim, Mittagessen in der
Schule) auf allen Ermäßigungstarifstufen um je € 150,-- erhöht würde?
Antwort:
Kindergarten:
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Derzeit ist der Kindergartenbesuch von 06:30 Uhr bis 14:00 Uhr
(exklusive Mittagessen) kostenlos - momentan keine Ermäßigung;
Der Ganztageskindergarten kostet monatlich € 32,30;
Für Mittagessen im Kindergarten und Schülerhort gibt es derzeit
keine Ermäßigung.
(Die Tarife für 2021/22 wurden vom Gemeinderat mit 19.11.2020 beschlossen; die Tarife für 2022/23 und 2023/24 wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2021 festgesetzt).
Eine seriöse Schätzung, wie es sich auf die Kosten für die Stadt Innsbruck
auswirken würde, sollte die Bemessungsgrundlage für Ermäßigungen auf
allen Ermäßigungstarifstufen um je € 150,-- erhöht werden, kann aufgrund
verschiedenster, nicht kalkulierbarer Faktoren nicht durchgeführt werden.
Eine grobe (fiktive) Hochrechnung ergibt eine jährliche Auswirkung von ca.
€ 15.000,-- (auf Grundlage der vorliegenden Ermäßigungsansuchen).
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