Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.209

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(zu Punkt 35.1)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 11.04.2022

Verfügungsmittel der Stadtsenatsmitglieder von 2018 bis 2021 – Höhe und Verwendung;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/24/2022;
ANFRAGE von GRin Bex, BSc vom 24.03.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GRin Bex, BSc hat am 24.03.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Wie der Beantwortung der Anfrage Verfügungsmittel des Bürgermeisters; Höhe und Verwendungszwecke (Zahl GfGR/89/2021) vom 22.04.2021 zu entnehmen ist, wurden "aufgrund von
Einsparungen im laufenden Betrieb und im Budget die Verfügungsmittel von € 58.400,-- im
Jahr 2018 auf € 47.500,-- im Jahr 2019, € 36.300,-- im Jahr 2020 auf schließlich € 32.700,-- im
Jahr 2021 reduziert. Das entspricht einer Einsparung von € 25.700,-- oder 44 % ."
Zudem wird im Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Abwicklung bezüglich Aufstellung
von Sitzmöbeln in der Innstraße sowie der Verfügungsmittel der Jahre 2018 bis 2020 (ZI. KA13545/2021) festgehalten: "(V)ielfach werden an die anordnungsberechtigten Mandatarlnnen allen voran an den Bürgermeister - finanzielle Unterstützungsansuchen in einem niedrigen betraglichen Bereich (oftmals € 50,-- bis € 500,-- beispielsweise für Bälle, Konzerte, Kultur, Soziales etc.) herangetragen. Diese sind aus Sicht der Kontrollabteilung entsprechend den maßgeblichen (Kontierungs-)Richtlinien als "Spenden" zu qualifizieren und somit vom Anwendungsbereich
der städtischen Subventionsordnung nicht umfasst. Diese bestimmt nämlich in § 1 Abs. 4 Z 5,
dass unter anderem auch "Spenden aus Verfügungsmitteln" vom Geltungsbereich der städtischen Subventionsordnung ausgenommen sind."
Um nun ein vollständiges Bild der verwendeten Verfügungsmittel aller Stadtsenatsmitglieder zu
erhalten, bittet der Gemeinderatsklub der Innsbrucker Grünen Bürgermeister Georg Willi um Beantwortung der folgenden Fragen: