Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.58
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erwies sich in der Praxis für einen Veranstaltungsbetrieb wenig rationell
und verursachte im Rahmen der häufig erforderlichen Wochenend- und
Abendeinsätze laufend erhebliche Mehrleistungen des Personals. Aufgrund entsprechender Vorgaben des Arbeitsinspektorats sind in der
Zwischenzeit zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (des AZG) vor
allem im Bereich Veranstaltungsdienste (Veranstaltungselektriker,
technisches Personal, Eismeister) Veränderungen der Arbeitszeitmodelle vorgenommen und neue Dienst- und Schichtpläne in Kraft gesetzt
worden.
Gleitarbeitszeit
Im Rahmen der Bemühungen, eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu
erreichen, hat die OSVI im Jahr 2008 für Verwaltungsangestellte die
Gleitarbeitszeit eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde der Kontrollabteilung eine mit 20.12.2007 datierte, allerdings nicht unterfertigte
Betriebsvereinbarung vorgelegt. In den Arbeitsverträgen selbst findet
sich kein Hinweis auf die Gleitarbeitszeit. Die Kontrollabteilung wies
darauf hin, dass gemäß § 4 b AZG in Betrieben mit Betriebsrat die gleitende Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung geregelt werden muss,
deren Rechtskraft naturgemäß erst mit der Unterfertigung der Parteien
eintritt.
Die Kontrollabteilung empfahl, dieses Versäumnis nachzuholen. Nachdem auch die bestehende Betriebsvereinbarung (vom 01.12.2004)
über die Festsetzung der Arbeitszeit in weiten Teilen nicht mehr den
aktuellen Gegebenheiten entspricht, wurde weiters angeregt, diese
inhaltlich zu überarbeiten.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde eine Umsetzung zugesichert.
Gehaltserhöhungen
Die Anhebung der Löhne und Gehälter richtet sich, mit Ausnahme der
im Gastro-Bereich tätigen Mitarbeiter, nach den Gehaltsabschlüssen im
öffentlichen Dienst. Nachdem diese für das Jahr 2013 eine Nulllohnrunde ergeben hatten, wurde den Mitarbeitern der OSVI über Beschluss der Generalversammlung analog der Regelung beim Land Tirol
bzw. der Stadtgemeinde Innsbruck eine Einmalzahlung in Höhe von
€ 400,00 gewährt. In Umsetzung der Verhandlungsergebnisse über
das Gehaltsabkommen für das Jahr 2014 kam es per 01. März zu einer
Erhöhung der Gehaltsansätze um 1,4 % zuzüglich eines Fixbetrages in
der Höhe von € 14,50.
Entsprechend den Ergebnissen der Kollektivvertragsverhandlungen für
das Hotel- und Gastgewerbe mussten die kollektivvertraglichen Löhne
und Gehälter des Gastro-Personals per 01.05.2013 um 2,96 % erhöht
werden. Nachdem die Bundes-Kollektivvertragsverhandlungen zu den
Lohn- und Gehaltserhöhungen 2014 für das Hotel- und Gastgewerbe
im April 2014 abgebrochen worden sind, galten die ab 01.05.2013
maßgeblichen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstabellen im Jahr
2014 vorerst weiter. Schließlich kam es mit Wirksamkeit vom
01.09.2014 zu einer Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestbezüge um 2,2 %. Dessen ungeachtet hat die OSVI ihren im Gastro-Bereich
tätigen Mitarbeitern ab 01. Mai 2014 vorab eine freiwillige 2 %ige Erhöhung auf die kollektivvertraglichen Bezugsansätze gewährt, welche auf
den kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltsabschluss angerechnet
worden ist.
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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