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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.355

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(2) Die Dienstzeiten der auf einem öffentlichen Zivilflugplatz tätigen Organe
der Flugsicherung sowie der Pass- und Zollabfertigung sind an einer allgemein zugänglichen, auffallenden Stelle des Zivilflugplatzes anzuschlagen oder aufzulegen.
(3) Die Betriebszeiten öffentlicher Zivilflugplätze und die Dienstzeiten der in
Abs. 2 bezeichneten Organe sind in der in der Luftfahrt üblichen Weise zu
verlautbaren.
Frage 2:

Wie viele Flüge sind an den Samstagen und Sonntagen zwischen Samstag
18.12.2021 und Sonntag 27.02.2022 außerhalb der Betriebszeit erfolgt?

Antwort:

Seit dem 18.12.2021 wurden bis zum 27.02.2022 in Summe für 35 Flugbewegungen die Betriebszeiten erweitert.

Frage 3:

Wie viele Starts wurden davon gemäß § 5 Abs.1 der Zivilflugplatz-Betriebsordnung (ZFBO) bewilligt? (siehe oben)

Antwort:

5

Frage 4:

Wie viele Starts wurden davon gemäß § 5 Abs. 2 der Zivilflugplatz-Betriebsordnung (ZFBO) bewilligt? (siehe oben)

Antwort:

26

Frage 5:

Tabellarische Aufstellung der Anzahl der Betriebszeiten-Überschreitungen für jeden dieser 22 Tage.

Antwort:

Siehe untenstehende Auflistung; Dazu sei eine Anmerkung erlaubt: Der richtige Begriff ist "Betriebszeitenerweiterungen" und nicht "BetriebszeitenÜberschreitung".

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