Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.369

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Frage 21:

Entsprechen die Hygienevorschriften im Kiosk jenen Vorschriften, welche es für
den Handel von Lebensmitteln benötigt?

Antwort:

Generell ist zu sagen, dass überall, wo Lebensmittel verkauft bzw. in Verkehr gebracht werden, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften gelten bzw.
einzuhalten sind. In diesem Fall war der Mag.-Abt. V, LebensmittelaufsichtMarktwesen, dieser Betrieb an diesem Standort als Verkauf von Lebensmittel bis 30.03.2022, als das Ersuchen um Beantwortung dieser Frage erging,
nicht bekannt.
Am 30.03.2022 erfolgte dann unverzüglich ein Lokalaugenschein bzw. eine
Ermittlung vor Ort, bei der festgestellt wurde, dass der Kiosk geschlossen
ist. Laut Anschlagstafel ist beabsichtigt, dass der Verkauf von Lebensmitteln nach erfolgtem Umbau in die Innstraße 5 übersiedeln wird.
Nach einigen Recherchen in der Innstraße 5 bzw. mit dem Verantwortlichen
des Vereins bzw. der Genossenschaft, teilte dieser mit, dass im ganzen Monat März 2022 an nur sehr wenigen Tagen zu je zwei Stunden das Kiosk offen war und im Monat April 2022 ebenfalls nur noch an zwei Samstagen
(02.04. und 23.04.) für ein paar Stunden. Dabei wurde mit dem Verantwortlichen vereinbart, für diese zwei noch stattfindenden Verkaufstage ein mobiles Handwaschbecken mit den dazugehörenden Hygienekomponenten zu
verwenden, falls vor Ort kein anderweitiges Waschbecken vorhanden ist.
Zu erwähnen wäre noch, dass die verpackten Lebensmittel im Schaufenster
nur Schau- bzw. Ausstellungsprodukte sind und nicht für den Verkauf dienen. Am 02.04.2022 wurde dann der geöffnete Kiosk einer Kontrolle unterzogen. Bei dieser wurde festgestellt, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für diese temporäre Veranstaltung eingehalten wurden.

Frage 22:

Wenn nein, warum nicht bzw. wer trägt die politische Verantwortung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 21.

Frage 23:

Warum vermietet die Stadt Innsbruck bzw. die IIG nicht direkt den Kiosk an die
tatsächlichen NutzerInnen über einen gewissen Zeitraum?

Antwort:

Der Vertrag mit dem Kulturverein Lachsam ist nach wie vor aufrecht.

Frage 24:

Müssen Vereine etc. welche in den Genuss von Förderungen etc. seitens der
Stadt kommen über eine gewisse Organisationsstruktur verfügen bzw. auch über
eine gewisse Bonität für einen bestimmten Zeitraum vor Auszahlung einer Subvention bzw. Abschluss eines Mietvertrages?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3 in Verbindung mit der Subventionsordnung der
Stadt Innsbruck.

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