Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.71
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Subvention
NMS Reichenau –
Schulfrühstück
Im Rahmen der laufenden Gebarungsüberwachung hat die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung betreffend die Gewährung einer
Sondersubvention an die Neue Mittelschule Reichenau geprüft.
Aus dem von der Kontrollabteilung angeforderten Subventionsansuchen ging hervor, dass der Direktor der Neuen Mittelschule Reichenau den Schülern jeden Montag ein Schulfrühstück anbietet und
dieses Angebot nunmehr auch auf Mittwoch ausweiten möchte. Finanziert wurde/wird diese Aktion lt. Aussage des Direktors bisher durch
private Sachspenden, die damit verbundene Arbeit wird von einer pensionierten Lehrerin unentgeltlich verrichtet. Als Antragsteller fungierte
die NMS Reichenau, das Ansuchen wurde vom Direktor gefertigt und
mit dem Schulstempel versehen. Die Verbuchung des Förderbetrages
erfolgte auf der Vp. 1/289000-757910 Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen – Lfd. Transferzlg.-Priv.Institut.Jahressubventionen S 520.
In diesem Zusammenhang vertrat die Kontrollabteilung die Ansicht,
dass bei der gewählten Vorgangsweise die Stadt Innsbruck (als
Schulerhalter) gleichzeitig als Förderungswerber und subventionsauszahlende Stelle auftritt.
Da der sogenannte „Breakfast Club“ – organisiert, gestaltet und betreut
von der Volkshilfe Tirol – bereits einige Innsbrucker Schulen mit einem
Schulfrühstück versorgt, empfahl die Kontrollabteilung, die Möglichkeit
anzudenken, auch die NMS Reichenau diesbezüglich mit einzubeziehen. Andernfalls müsste zumindest einer der Initiatoren des Schulfrühstücks an der NMS Reichenau künftig als Privatperson und nicht im
Namen der Schule um eine Subvention ansuchen.
In der Stellungnahme dazu teilte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft mit, dass, wenn weitere Subventionen benötigt werden, nicht
die Schule, sondern der Elternverein oder eine Privatperson das Ansuchen um eine Förderung für das Schulfrühstück in der NMS Reichenau
stellen wird.
Amtspauschalien
und Repräsentationsausgaben –
Angabe Anlass
und teilnehmender
Personenkreis
Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung über den
Betrag von € 12,25 behoben, welche über das unter der Anordnungsberechtigung der Leiterin des Amtes für Kultur der MA V stehende
Budget für Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben abgewickelt worden ist. Auf dem der Auszahlung zugrunde liegenden Beleg
über den Ankauf von Getränken in einem Supermarkt vermisste die
Kontrollabteilung nähere Angaben über den Anlass der Ausgabe bzw.
den teilnehmenden Personenkreis. Diese Informationen wurden der
Kontrollabteilung auf deren Nachfrage mitgeteilt (Treffen der Bibliothekare Tirols). Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen Gründen,
künftig auf den Fakturen den jeweiligen Anlass sowie die teilnehmenden Personen zu vermerken, was von der betroffenen Dienststelle im
Anhörungsverfahren zugesagt worden ist.
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Zl. KA-00139/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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