Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.451
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Für eine ausführliche Auflistung des Nutzens für die Stadt Innsbruck siehe
Antwort zu Frage 23.
Frage 26:
Wer haftet im Falle eines Unfalles auf dem sogenannten "Weltacker"?
Antwort:
Wie auch auf anderen Flächen, die von der Stadt Innsbruck durch einen
Prekariatsvertrag zu einer definierten Nutzung überlassen werden, regelt die
Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und der feld:schafft e.Gen.
die Haftung folgendermaßen:
"Die Stadt Innsbruck (...) übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche
Schäden an Personen oder Sachen, welche in Zusammenhang mit der
gegenständlichen Nutzungsüberlassung entstehen.
Vielmehr trifft den Nutzer die Verpflichtung, der Stadt Innsbruck für alle
Schäden und sämtliche sonstigen (vermögensrechtlichen) Nachteile, welche
ihre Ursachen in dieser Vereinbarung bzw. in der gegenständlichen Nutzung
haben, vollen Ersatz zu leisten und die Stadt Innsbruck gegen
Schadenersatzforderungen von Seiten Dritter voll schad- und klaglos zu
halten.
Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassene Fläche stets in einem sauberen
und ordentlichen Zustand zu erhalten. Die Instandhaltungspflicht einschließlich der Pflicht zur Schneeräumung, Streuung und Reinigung, sowie die
Wegehalterhaftung bzw. Verkehrssicherungspflichten und die Verpflichtung
nach § 93 StVO auf der überlassenen Fläche, sowie die Haftung hiefür treffen
ausschließlich den Nutzer. Klarstellend wird festgehalten, dass die nordwestlich an die Überlassungsfläche angrenzende Radwegverbindung hiervon
nicht betroffen ist und weiterhin von der Stadt Innsbruck, Amt für Grünanlagen, instandgehalten bzw. betreut wird [Anmerkung: der Geh- und Radweg ist
nicht Teil der Überlassungsfläche]."
"Der Nutzer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung in angemessenem
Umfang abzuschließen und der Stadt Innsbruck auf Verlangen vorzulegen."
Dieser Verpflichtung ist die feld:schafft mit 23.02.2022 durch eine Erweiterung ihrer bereits bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nachgekommen.
Frage 27:
Ist es richtig, dass man seitens des Bürgermeisters bzw. der ressortverantwortlichen Stadträtin für die Nutzung der Fläche nach Beendigung des Projektes
Feed"INN ein konkretes Projekt verfolgt?
Antwort:
Das Projekt Weltacker und der Pachtvertrag für die Fläche gehen über die
Laufzeit des Projekt Feed‘INN hinaus. Das Projekt Feed‘INN hat eine Anschubunterstützung für das Projekt Weltacker gegeben, endet jedoch mit
August 2022. Trägerin des Projekts Weltacker ist die feld.schafft e.Gen. Was
nach dem Ende der Nutzungsvereinbarung auf der Fläche passieren wird,
dazu gab und gibt es bisher noch keine Überlegungen oder Absprachen Seite 14 von 18