Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.452
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weder mit dem Bürgermeister oder der ressortverantwortlichen Stadträtin
noch im Projektkonsortium Feed‘INN. Nicht im Vertrag festgelegt, aber
mündlich beschlossen, wurde jedoch ein Evaluierungsgespräch zwischen
der feld.schafft e.Gen. und der Geschäftsstelle für BürgerInnenbeteiligung
sowie den weiters involvierten Ämtern und Referaten des Stadtmagistrats
vor Ende der Vertragslaufzeit.
Frage 28:
Wenn ja, um welches Projekt handelt es sich konkret?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 27.
Frage 29:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Beim Projekt Weltacker handelt es sich um ein international erprobtes Bildungsprojekt, das jedoch jeweils im lokalen Kontext und in der lokalen
Konstellation der beteiligten AkteurInnen beobachtet werden muss. Bereits
vor Beginn des öffentlichen Lern- und Besuchsbetriebs Verlängerungsoptionen oder neue Nutzungen danach nachzudenken, wäre vermessen.
Frage 30:
Wann konkret wollte der Bürgermeister die Gemeinderatsfraktion FPÖ, FÜR INNSBRUCK, ÖVP, SPÖ, NEOS, LISTE FRITZ, GERECHTES INNSBRUCK, ALI
und PARTEIFREIE darüber informieren, dass gegenständliche Fläche dem Projekt Feed"INN zur Verfügung gestellt wurde?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 14.
Frage 31:
Laut Vereinsregisterauszug zum Stichtag 15.04.2022 endete die Funktionsperiode
der organschaftlichen Vertreter des Vereines (Instituts) Österreichisches Institut
für Nachhaltige Entwicklung - Förderung einer zukunftsverträglichen Entwicklung
durch Forschung, Planung und Umsetzung - mit 02.12.2021, sodass dieses Institut derzeit laut Vereinsregister über keine organschaftlichen Vertreter verfügt. Bei
dem Verein (Institut) handelt es sich um den ARGE Leiter des Projektes, welcher
laut aktueller Information im Gegensatz zur Stadt Innsbruck über eine Ausfertigung des Fördervertrages verfügt. Wie bewerten Sie als Bürgermeister der Stadt
Innsbruck, dass ein Vertragspartner der Stadt Innsbruck über Monate hinweg über
keine organschaftliche Vertretung verfügt bzw. wie könnte sich selbiger Umstand
im Falle eines Rechtstreites beim Projekt Feed"INN rechtlich zum Nachteil für die
Stadt Innsbruck auswirken?
Antwort:
Die Stadt Innsbruck hat keine Verantwortung für die organschaftliche Vertretung von Partnerorganisationen in Förderprojekten. Auch nicht im Fall eines
Rechtsstreits über das Projekt Feed‘INN. Zusätzlich ist ein solcher Rechtsstreit bei der guten Zusammenarbeit der Partner wie im vorliegenden Projekt
auszuschließen und auch mit dem Fördergeber nicht vorstellbar, da es sich
um Standardverträge handelt.
Die Funktionsperiode von Vereinsvorständen im Vereinsregister endet immer automatisch nach zwei Jahren. Das hat jedoch nicht sofortige Folgen
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