Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.453

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für den Betrieb eines Vereins. Die Generalversammlung des Vereins ÖIN
wurde im Dezember 2021 fristgemäß und entsprechend der Statuten abgehalten, jedoch wurde verabsäumt, den neu bestellten Vorstand beim Zentralen Vereinsregister zu melden.
Frage 32:

Ist es richtig, wie man hört, dass die Barmherzigen Schwestern die Fläche für das
Projekt Feed"INN, wenn überhaupt, nicht kostenlos zur Verfügung stellen wollten,
und deshalb die Stadt Innsbruck quasi eingesprungen ist?

Antwort:

Nein, das ist absolut nicht richtig. Die ursprünglich anvisierte Fläche der
Barmherzigen Schwestern wurde mit der Idee einer gemeinnützigen Verwendung an die Stadt Innsbruck herangetragen. Im Projekt Feed‘INN wurde
diese Fläche von Beginn an als Option und nicht als fixer Umsetzungsstandort kommuniziert, da die Verfügbarkeit der Fläche durch einen bestehenden
Rechtsstreit mit den aktuellen PächterInnen als unsicher bekannt war. Im
Projektkonsortium und auch gegenüber dem Fördergeber (Österreichischer
Klima- und Energiefonds) hat man sich auf Ende November 2021 als Frist für
die Entscheidung für oder gegen die Fläche am Areal Kettenbrücke festgelegt. Da zu diesem Zeitpunkt der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen und
die Fläche nicht verfügbar war, wurde die Suche nach einer alternativen Fläche eingeleitet. Vereinbarungen über den Pachtzins für die Nutzung am
Areal Kettenbrücke waren noch nicht getroffen, jedoch ein symbolischer
Zins für eine gemeinnützige Verwendung angesprochen.

Frage 33:

Der gegenständliche Fördervertrag macht den Anschein eines sogenannten Knebelvertrages. Sind dem Bürgermeister allgemein die wesentlichen Merkmale eines
Knebelvertrages bekannt, und wenn ja, warum handelt es sich für Sie als möglicher Unterzeichner des vorliegenden Fördervertrages, um keinen sogenannten
Knebelvertrag?

Antwort:

Ein Knebelvertrag ist ein Vertrag, in dem eine Vertragspartei durch die Vertragsbedingungen vorsätzlich benachteiligt wird. Es handelt sich beim Fördervertrag über das Projekt Feed‘INN um einen Standardvertrag der FFG. Es
gibt keine Anzeichen für Benachteiligungen der Vertragsparteien.

Frage 34:

Wer hat den gegenständlichen vorliegenden Fördervertrag seitens der Stadt Innsbruck auf dessen Rechtskonformität überprüft?

Antwort:

Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hat den Vertrag vor Unterzeichnung (mit Datum 11.02.2021) geprüft und kommentiert. Die Anmerkungen
zum Vertrag wurden von der FFG insofern beantwortet, als es sich um einen
Standardvertrag handelt, zu dem keine Änderungen möglich sind.

Frage 35:

Gibt es außer dieser Fläche für das Projekt Feed"INN noch weitere städtische Flächen, welche Projekten zu Verfügung gestellt wurden und von denen der Stadtsenat bzw. der Gemeinderat nicht informiert wurde?
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