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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.459

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25.02.2021: € 1.000,-- Kostenbeitrag Transport Plastik "love hate"
Frage 3:

An wen wurde dieser Kostenbeitrag geleistet und warum wurde dieser Kostenbeitrag über die Verfügungsmittel des Bürgermeisters übernommen, und nicht über
den Weg einer Subvention, Wirtschaftsförderung etc.?

Antwort:

Der Beitrag wurde an Birgit Maria Fraisl/art depot gallery in Innsbruck geleistet. Es handelt sich dabei um eine Spende aus Verfügungsmitteln gemäß
§ 1 Abs. 3 Z 5 der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck.
19.10.2021: € 3.000,-- Beitrag Material Ausstellung "Sex Work - Lock Down";
Verein für projektbasierte Öffentlichkeitsarbeit

Frage 4:

Warum wurde dieser Kostenbeitrag über die Verfügungsmittel des Bürgermeisters
übernommen, und nicht über den Weg einer Subvention, Wirtschaftsförderung
etc.?

Antwort:

Es handelt sich dabei um eine Spende aus Verfügungsmitteln gemäß § 1
Abs. 3 Z 5 der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck.
09.11.2021: € 3.000,-- Beitrag Datenerhebung Innsbrucker Nachtleben; Club
Commission

Frage 5a:

Warum wurde dieser Kostenbeitrag über die Verfügungsmittel des Bürgermeisters
übernommen und nicht über den Weg einer Subvention, Wirtschaftsförderung
etc.?

Antwort:

Es handelt sich dabei um eine Spende aus Verfügungsmitteln gemäß § 1
Abs. 3 Z 5 der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck.

Frage 5b:

Liegt das Ergebnis der Datenerhebung vor, und ja, wo liegt das Ergebnis dieser
Datenerhebung vor?

Antwort:

Dazu liegen dem Büro des Bürgermeisters keine Informationen vor.
09.12.2021: € 3.000,-- Kostenbeitrag Renovierung Gießerei Sankt Bartlmä

Frage 6a:

Um welche Gießerei handelt es sich, und was konkret wurde renoviert?

Antwort:

Unterstützt wurde die bauliche Adaptierung einer der Hallen im Areal Sankt
Bartlmä in Innsbruck.

Frage 6b:

Warum wurde dieser Kostenbeitrag über die Verfügungsmittel des Bürgermeisters
übernommen, und nicht über den Weg einer Subvention, Wirtschaftsförderung
etc.?

Antwort:

Es handelt sich dabei um eine Spende aus Verfügungsmitteln gemäß § 1
Abs. 3 Z 5 der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck.
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