Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.468
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der für das Fahrradverleihsystem erforderlichen Anlagen auf der öffentlichen Verkehrsfläche beauftragt."
Frage 36:
Sollte die Stadt Innsbruck der Betreiberin der Mietradstationen, also der IVB,
keine Gebühren verrechnen, finden Sie das gegenüber den BetreiberInnen von
Gastgärten gerecht?
Antwort:
Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur Förderung des Fahrradverkehrs in der
Stadt und subventioniert daher den Betrieb des Fahrradverleihsystems in
der Stadt Innsbruck durch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB). (Anmerkung: Siehe dazu Beschusspunkt 1 der Stadtsenatsvorlage vom 09.04.2014).
Frage 37:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Es geht um die Förderung des Fahrradverkehrs.
Frage 38:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
Frage 39:
An welchen Standorten sollen 2022 noch Mietradstationen errichtet werden?
Antwort:
Wenn die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse durch die Stadt Innsbruck vorliegen, sind zusätzliche Mietradstationen bei der S-Bahn-Haltstelle
Innsbruck Messe, bei der neuen Wohnanlage Campagne-Areal und am Fürstenweg geplant. Zudem wird eine Verlegung der bestehenden Mietradstation
"Studentenhaus" zum nahegelegenen Neubau der Universität geprüft.
Zusätzliche Stellungnahme der IVB: Vor dem Hintergrund der aktuellen
Nachfrageentwicklung (siehe Beilage 1) wird der Ausbau des Mietradsystems gemäß Amtsvorlage an den Stadtsenat Zahl IV-1043/2022 im Ausmaß
von drei Mietradstationen und 30 Fahrrädern dringend empfohlen.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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