Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.478
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Antwort:
Es liegt derzeit erst ein Gestaltungskonzept, jedoch noch kein konkretes
Projekt vor, daher wurde auch noch keine Kostenschätzung erstellt. Im Rahmen der vom Gemeinderat beschlossenen Mittel sind amtsseitig aktuell im
Haushaltsprogramm P0000_Projekte_Tiefbau € 249.100,-- (Budget 2022) und
€ 70.000 ,-- (Budget 2023) vorgesehen.
Frage 8:
Welches Planungsbüro (extern/intern) wurde mit der Planung der Neugestaltung
der Pradler Straße von wem beauftragt?
Antwort:
Es wurde kein externes Planungsbüro beauftragt. Die Mag.-Abt. III, Tiefbau,
bzw. die Baudirektion haben aus Anlass von bevorstehenden Leitungsgrabungen und diesbezüglichen Abstimmungserfordernissen im Rahmen ihrer
Zuständigkeit intern ein Konzept zur Neugestaltung der Pradler Straße erarbeitet.
Frage 9:
Welche Kosten sind der Stadt Innsbruck bis zum Stichtag 31.03.2022 bezüglich
Neugestaltung Pradler Straße entstanden? (Bitte um konkrete Aufstellung.)
Antwort:
Für die Durchführung des BürgerInnenbeteiligungsprozesses 2019 auf Basis des Stadtsenatsbeschlusses vom 17.07.2019 fielen Kosten in Höhe von
€ 14.014 ,-- zzgl. MwSt. an. Für die Erstellung des Gestaltungskonzeptes fielen keine externen Kosten an.
Frage 10:
Warum müssen Gemeinderatsfraktionen zufällig über Facebook über die Pläne
bezüglich Neugestaltung der Pradler Straße erfahren bzw. warum wurde nicht zumindest der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität über die Pläne zur Neugestaltung der Pradler Straße informiert?
Antwort:
Die Vorstellung des Gestaltungskonzeptes im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität war am 06.04.2022 auf der Tagesordnung, konnte aber aufgrund der Länge der vorhergehenden Tagesordnungspunkte und der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr erfolgen. Unabhängig davon sind formale Zuständigkeiten des genannten Ausschusses als vorberatendes Organ des
Gemeinderates derzeit nicht gegeben, da derzeit keine Verordnungen des
Gemeinderates (wie etwa gemäß StVO) zu den Neugestaltungsüberlegungen
anstehen.
Frage 11:
Wo liegt der aktuelle Plan zur Neugestaltung der Pradler Straße zu Einsicht für die
Gemeinderäte der Stadt Innsbruck auf?
Antwort:
Alle GemeinderätInnen der Stadt Innsbruck können Anfragen an die ressortzuständige Stadträtin stellen.
Frage 12:
Ist es möglich, den Plan zu Neugestaltung der Pradler Straße der Anfragebeantwortung zu dieser Anfrage beizufügen, sodass alle Gemeinderatsfraktionen bzw.
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