Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.491

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(zu Punkt 38.7)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgermeister Georg Willi
im Hause

eingelangt am

19. Mai 2022
tP6R- 1 F/5"3/-10-Zri-

Geschäftsstelle für tememderat und Stadtsenat

lnnsbruck-18052022

ANFRAGE
Bereits im September 2018 fand eine Sondersitzung des lnnsbrucker Gemeinderates zu
Verhandlungsgegenstand: Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates vom
24.05.2017 (Maglbk/19537/SP-OE-Ö25/1) im Hinblick auf die dort aufgelisteten Vorbehaltsflächen zur Mobilisierung von Baulandreserven.- statt.
Somit muss man davon ausgehen, dass sich der ressortverantwortliche Bürgermeister der
Tiroler Landeshauptstadt, welcher die Ausweisung von Vorbehaltsflächen seit Beginn seiner
Amtszeit einfordert, über konkrete Studien etc. verfügt, die konkret darstellen, welchen Lenkungseffekt eben diese Ausweisung von Vorbehaltsflächen in Innsbruck für die nächsten
Jahre hat, um leistbaren Wohnraum zu schaffen.·
Selbstverständlich muss man auch davon ausgehen, dass der ressortverantwortliche Bürgermeister der Tiroler Landeshauptstadt bereits in Kenntnis ist, welche Flächen für eine
Widmung als „Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau"" in Frage kommen. (mit Verweis auf den Antrag der SPO Innsbruck vom 20.04.2022 - (Potentialanalyse und Prüfung
der Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den gefürderten Wohnbau).
So stellt sich auch die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Stadt Innsbruck erheben will, welche ,,,,Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau" in Frage kommen, zumal
es sich bei den vermeintlichen Vorbehaltsflächen um Privateigentum handelt.

1. Welche freien Flächen kamen für eine Widmung als „Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau" zum Zeitpunkt der Einberufung der Sondersitzung des Gemeinderates am 17.
September 2018 in Frage, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden diese Flächen
von wem erhoben?
2. Welche Maßnahmen haben Sie seit Ihrem Amtsantritt als Bürgermeister der Tiroler Landeshauptstadt gesetzt, um zu erheben, welche freien Flächen für eine Widmung als „Vorbehalt~flächen für den geförderten Wohn~au" in Frage kommen?
3. liegen dem Bürgermeister Studien bzw. konkrete Berechnungen etc. vor, welchen Lenkungseffekt die Widmung freier Flächen als ""Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau" haben, um geförderten leistbaren Wohnraum zu schaffen?