Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.492
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4.Wenn ja, welche gegenständlichen Studien bzw. Berechnungen liegen dem Bürgermeister
diesbezüglich vor, und zu welchem Ergebnis kommen diese Studien, Berechnungen etc.?
5. Von wem wurden diese Studien, Berechnungen etc. durchgefuhrt, und warum werden
selbige nicht veröffentlicht?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele leistbare geförderte Wohnungen sollten ihrer Schätzung nach, und über welchen
Zeitraum auf gegenständlichen Vorbehaltsflächen errichtet werden?
8. Gibt es konkrete Berechnungen wie viele leistbare geförderte Wohnungen aufgrund der
Widmung von freien Flächen als „Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau" errichtet
werden könnten, und wen ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Berechnungen?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Über wieviele Hektar freie Flächen insgesamt verfügt die Stadt Innsbruck mit Stichtag 19.
Mai 2022, welche für die Errichtung von leistbaren geförderten Wohnbau in Frage kommen?
11. Um welche Flächen (zu Frage 10) handelt es sich? (Um konkrete Aufstellung -·
Grundstücksnummer, Größe der Fläche etc. wird ersucht)
12. Hat die Stadt Innsbruck seit ihrem Amtsantritt freie Flächen, welche als "Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau" in Frage kamen, an private Bauträger etc. verkauft?
13. Wen ja, um welche Flächen handelte es sich, und wann wurden gegenständliche Flächen an welche Bauträger etc. verkauft?
14. Sollen gegebenenfalls Eigentümer der freien Flächen für eine Widmung als „Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau "in Frage kommen, enteignet werden, und wenn ja
aufgrund welcher Rechtsgrundlage, und von welcher Behörde etc. )
15. Welchen Lenkungseffekt haben die Widmung freier Flächen als "Vorbehaltsflächen für
den geförderten Wohnau" in Innsbruck aus der Sicht des Bürgermeisters?
Gerald Depaoli, Gemeinderat