Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.496
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(zu Punkt 38.9)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
_ 19.A
Ma~2022
{)1 f /, R-
F 1551?0--Z"L
Gesc~äffss!elle für Gememdera(undStadtsenat
Innsbruck - 15052022
ANFRAGE
In der Anfragebeantwortung zur Anfrage vom 12.04.2022 - "Verfügungsmittel des Bürgermeisters, Verwendungszwecke im Jahr 2021"; Zahl Maglbk/41563/GfGR-AF/34/2022; ANFRAGE von GR Depaoli vom 24.03.2022, teilen Sie folgendes in der Aufstellung mit:
.Verfügungsmittel des Bürgenneisters:
09.12.2021: € 3.000,-- Kostenbeitrag Renovierung Gießerei Sankt Bartlmä
In einer weiteren Anfragebeantwortung bzgl. Verfügungsmittel des Bürgermeisters
teilen sie folgendes mit:
Frage 6a: Um welche Gießerei handelt es sich, und was konkret wurde renoviert?
Antwort: Unterstützt wurde die bauliche Adaptierung einer der Hallen im Areal Sankt
Bartlmä in ·Innsbruck.
Der Bürgenneister teilt also in einer ersten Anfragebeantwortung mit, dass es sich bei den
Verfügungsmittel des Bürgenneisters in der Höhe von€ 3.000,- um einen Kostenbeitrag für
die Renovierung einer Gießerei handelt.
.
In einer weiteren Anfragebeantwortung teilt der Bürgenneister mit, dass eine bauliche
Adaptierung einer der Hallen im Areal Sankt Bartlmä unterstützt wurde.
Faktum ist, dass es am Areal St. Bartlmä einerseits keine Gießerei mehr gibt, und andererseits sich die Hallen in Privateigentum befinden. Es stellt sich daher die Frage, wer konkret
mit den gegenständlichen Verfügungsmittel des Bürgermeister in der Höhe von € 3.000.unterstützt wurde.
Der Fragesteller beruft sich daher erstmals in der Wahlperiode 2018-2024 auf die
GOGR, §18 Abs.1.Das Recht, Anfragen an den Bürgermeister zu stellen, ·steht jedem einzelnen Gemeinderatsmitglied zu. Die Unterstützung einer Anfrage durch andere Gemeinderatsmitglieder ist zulässig. Jede Anfrage darf jeweils nur eine Sache betreffen; sie muss
schriftlich nach mündlichem Vortrag beim Vorsitzenden eingebracht werden und sich auf
eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt beziehen. ferner hat der
Fragesteller bekannt zu geben, ob er eine Anfragebeantwortung durch den Bürgermeister selbst ausdrückiich begehrt.