Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.502
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Von den Anrainern und Anrainerinnen des Flughafens wird schon seit Jahren auf den stetig
zunehmenden Hubschrauber Flugverkehr hingewiesen, nicht nur in Bezug auf den
Geschäftsverkehr, sondern insbesondere auch auf die stark beworbenen Rundflüge,
Nordkettenflüge und Fotoflüge. Das nun zur Sprache gekommene Heli-Shopping in Innsbruck
war vielleicht in der Diktion neu, rundet aber das Lä rmbild ab.
Der Hubschrauberlärm ist sicher einer der unangenehmsten der Fluglärmpalette. Vor allem
deshalb, weil er durch seine niederfrequenten Schallanteile auch durch Schließen der Fenster
im Innenraum nur marginal abgesenkt werden kann.
Nicht umsonst erfährt er zur Kompensation dieser besonderen Geräuschcharakteristik einen
Pegelzuschlag von 5 dB in der Fluglärmbeurteilung.
Es ist für die Anrainer und An rainerinnen klar, dass die Zunahme an Hubschrauberstarts u.Landungen am Innsbrucker Flughafen, sowie der damit einhergehenden Rund-, Sightseeing,
Foto- und/oder Shoppingflüge nachfolgende öffentliche Interessen entgegenstehen:
•
Der Schutz der Allgemeinheit, insbesondere der Anrainer, zu welchem Schutz die
Hintanhaltung von Gefährdungen und Belästigungen, insbesondere durch Lärm,
Beeinträchtigung der Wohnqua lität und des Erholungswertes gehört, wobei die
Lärmbelästigung bei Hubschrauberabflügen u.- Landungen in Bezug auf einen in
einem bewohnten Gemeindegebiet gelegenen Start- und Landeplatz evident ist.
•
Der Schutz der Natur, insbesondere der unter gesetzlichem Schutz stehende
Naturpark Karwendel im Umfeld des Innsbrucker Flughafens zur Erhaltung des
Naturhaushalts sowie des hohen Erlebnis- und Erholungswertes der
cha rakteristischen Naturlandschaft.
•
Der Schutz einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Wildes durch Aufbau und
Erhaltung eines artenreichen und gesunden, den Erfordernissen der Landwirtschaft
und Forstwirtschaft angepassten Wildbestandes.
Da diese Flugbewegungen zur Erhaltung und Verbesserung des Ertrags eines privaten
Wirtschaftsunternehmens dem wirtschaftlichen Eigeninteresse dienen und keinen im
öffentlichen Interesse liegenden, notwendigen oder entscheidenden Beitrag zur
Volkswirtschaft oder medizinischen Versorgung darstellen ist im Sinne des Schutzes der
Al lgemeinheit dieser Ausuferung des Hubschrauberverkehrs sicher Einhalt zu gebieten.