Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.508
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Es zeigt sich anhand der internen Auswertung, dass nur an 20% der Samstage und Sonntage
das behördlich genehmigte Betriebszeitende von 20 Uhr eingehalten wurde. Bei Betrachtung
des gesamten Wochenendes zeigt sich, dass es kein einziges Wochenende in der
Wintersaison 2021/22 gibt, wo das Betriebszeitende von 20 Uhr eingehalten wurde. Ein
verspäteter Start am Wochenende während des Wintercharters wäre also als üblich
einzustufen.
Es wird nun gebeten, eine Bestätigung oder eine Korrektur dieser Auswertung durch die
FI ughafenbetriebsgesellschaft einzuholen.
3. Unter Berücksichtigung der Information über eine erhöhte Gebühr für die
Fluggesellschaften für eine Erweiterung der Betriebszeit außerhalb der genehmigten
Betriebszeiten von 257 € pro Viertelstunde ergibt sich in Summe der Verspätungen an
den Wochenenden im Viertelstundentakt ein Wert von 76 Viertelstunden. Das ergibt nach
interner Rechnung eine zusätzliche Gebühr für den Flughafen von 19.532 € für die
Summe der verspäteten Starts an den Wochenenden zwischen Sa. 18.12.21 und So.
27.3.22.
4. Wie hoch ist die Anzahl der Flugpassagiere (Landung und Start) am Innsbrucker
Flughafen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31. 3. 2022?
DI Manfred Roner