Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 03-Maerz-Fortsetzung.pdf

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Beschluss (einstimmig):
Der von GR Engelbrecht in der Sitzung
des Gemeinderates am 15.12.2005 eingebrachte Antrag wird dem Verkehrs- und
Umweltschutzausschuss zugewiesen.

2.3

I-OEF 118/2005
Städtische Friedhofsgebühren,
Vorlage einer Kostenrechnung
(GR Engelbrecht)

GR Engelbrecht: Es handelt sich um die
Diskussion, wo schon anlässlich des
Budget-Gemeinderates im Mai 2005
dargelegt wurde, dass die Stadt Innsbruck
nach wie vor, im Vergleich zu den
Umlandgemeinden und auch zur Bundeshauptstadt großteils fast doppelt so hohe
Friedhofsgebühren hat. Ich habe damals
gebeten eine Kostenrechnung aufzustellen
und vorzulegen, um zu prüfen, ob man
nicht diese Gebühren senken kann.
Das ist bis jetzt nicht geschehen und
darum habe ich mich zu diesem Antrag
durchgerungen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als
Friedhofsreferent darf ich gerne bestätigen, dass wir tatsächlich relativ hohe
Friedhofsgebühren haben, wobei ich aber
für die Gebühren nicht zuständig bin,
sondern das ist eine Sache der Finanzreferentin, wie alle Gebühren und Tarife.
Wir haben im Ausschuss für Finanzen und
Subventionsvergaben darüber diskutiert.
Ich habe vor längerer Zeit schon vorgeschlagen, dass wir einmal eine Kostenkalkulation machen, inwieweit diese Gebühren durch die Einnahmen gedeckt sind
bzw. allenfalls eine Überdeckung gegeben
ist. Es wurde schon vor mehreren
Monaten - ich glaube es war im Herbst
letzten Jahres - dem Ausschuss für
Finanzen und Subventionsvergaben ein
Bericht vorgelegt, der besagt, dass die
Friedhofsgebühren, wenn die Pensionslasten in die Kosten mit eingerechnet werden,
die tatsächlichen Kosten nur zu 65 %
abdecken. Werden die Pensionslasten
außer Betracht gelassen, was an und für
sich, wenn man das privatwirtschaftlich
GR-Sitzung 27.4.2006

sieht, richtig wäre, dann erfolgt eine
Kostendeckung zu 85 %. Wir sind daher
mit den Friedhofsgebühren nicht über den
tatsächlichen Kosten gelegen.
Man kann jetzt darüber diskutieren, ob
Friedhofsgebühren grundsätzlich kostendeckend sein müssen oder ob man hier,
wie bei anderen Gebühren, beispielsweise
den Kindergartengebühren, Beträge
verlangt, die weit unter der Kostendeckung
liegen. Tatsache ist schon und ich bin sehr
häufig damit konfrontiert, wenn Personen,
die ein geringes Einkommen haben, diese
Gebühren bezahlen müssen und insbesondere bei einem Begräbnis mehrere
tausend Euro aufwenden müssen, vielfach
überfordert und nicht in der Lage sind,
diese Beträge zu bezahlen.
Ich darf allerdings darauf hinweisen, dass
auf Grund der Gebührenordnung die
Möglichkeit der 50 %igen Ermäßigung
besteht. Das heißt bis zu 50 % können die
Gebühren ermäßigt werden. Bei finanziell
schwachen oder bedürftigen Personen
machen wir immer wieder von dieser
Möglichkeit Gebrauch.
Ich glaube, dass man sich vielleicht für
den nächsten Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck überlegen
sollte, ob man im Bereich der Friedhofsgebühren weitere Erhöhungen, so wie wir
das in den vergangenen Jahren im
Ausmaß des Indexes gemacht haben,
vornimmt, oder ob man vielleicht doch für
einen etwas längeren Zeitraum die
Friedhofsgebühren einfriert.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Bei
dem Antrag geht es um die Vorlage einer
Kostenrechnung. Ich stelle daher den
Antrag
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Engelbrecht: Ich denke, dass es
durchaus ein wichtiger Beitrag zur
Friedhofskultur ist, die gerade zu Zeiten
von Allerheiligen immer wieder gepriesen
wird. Wenn man sich die Berichte aus der
Bundesrepublik Deutschland ansieht, wo
die hohen Gräbergebühren dazu führen,
dass immer mehr anonyme Bestattungen
stattfinden und die Friedhöfe zusehends
verweisen, dann denke ich, dass das
wirklich ein wichtiger Beitrag wäre. Die