Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-06-22-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.14

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Beilage A

15.6.2022; Zl. IV-5567/2022

(zu Punkt 11.)

Sondertopf „Innsbrucker Teuerungsausgleich“
Umsetzungsmaßnahmen
1. Verdoppelung des Heizkostenzuschusses
Der jährlich für finanzschwache Innsbrucker BürgerInnen gemäß der Heizkostenzuschussrichtlinie gewährte Betrag von € 50,- wird auf € 100,- verdoppelt. Die zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von € 89.500,- wurden als Nachtragskredit in der Sitzung des Gemeinderates
vom 19.5.2022 genehmigt. Die für das Finanzjahr 2023 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe
von geschätzt € 107.000,- werden ebenfalls als Nachtragskredit vorgelegt.
2. Erhöhung Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Land Tirol passt Zumutbarkeitstabelle an:
- Anhebung Freibetrag um € 80,- auf € 1.200,- Abflachung Zumutbarkeitsbetrag
- Anhebung Grenze für die Begünstigungsregelung von € 1.970- auf € 2.400Es ergibt sich ein finanzieller Mehraufwand von € 4,0 Mio. pro Jahr. Davon entfallen auf die
Stadt Innsbruck ca. € 465.000,- (58% von 20%). Die neue Richtlinie tritt mit 1.6.2022 in Kraft.
3. Neues Modell für Ermäßigung der Elternbeiträge bei Nachmittagsbetreuung in Schule
und Hort (gültig ab Schulbeginn 2022/23)
Dieser Punkt wurde abgesetzt.

4. Kautionsfonds
Nach Abklärung mit dem zuständigen Amt für Wohnungsservice könnte der Kautionsfonds
im Herbst 2022 starten. Die Richtlinien sind noch zu finalisieren und dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Jahre 2022 und 2023 sind bereits jeweils € 50.000,- budgetiert. Aufgrund
einer aktuellen Schätzung wären zusätzlich € 100.000,- für das Jahr 2023 vorzusehen.
5. Gutscheine für Schwimmschulunterricht
Auf Basis der neuen Tarifstufen für die Elternbeiträge bei der Nachmittagsbetreuung in
Schule und Hort (vgl. Punkt 3) sollen Gutscheine für den Schwimmschulunterricht zu Ferienzeiten ausgegeben werden. Einlösbar sind diese bei Innsbrucker Schwimmschulen.
Tarif A ist nicht berechtigt für einen Gutschein.
Tarif B erhält einen Gutschein pro Kind in Höhe von 50 Euro.
Tarif C erhält einen Gutschein pro Kind in Höhe von 100 Euro.
Die Kosten dafür belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf ca. € 45.000,- pro Jahr. Die
Abwicklung erfolgt über die Integrationsstelle.