Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.5

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-5-

12.

Maglbk/30394/LA-LSA/1/SCK
lnnsbrucker Nordkettenbahnen,
Sicherung 3er-Abfahrt, Verträge
mit Grundeigentümern, Überlassung städtischer Grundflächen für
2er und 3er-Abfahrt, Sommerpflege Abfahrtsflächen

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):

3.

Die Förderung kann für Innsbrucker
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beantragt werden.

4.

Die Ferienaktion muss mindestens
sechs Tage (inklusive 5 Übernachtungen) dauern.

5.

Antragstellung und Abwicklung erfolgt
über die VeranstalterInnen. Diese verpflichten sich, die Förderungswürdigkeit
der Kinder zu überprüfen und die Dokumentation dazu dem Ansuchen beizuschließen. Weiters verpflichten sich die
VeranstalterInnen, die gewährten Kostenzuschüsse direkt den betreffenden
Kindern zugutekommen zu lassen.

Aufgrund offener Fragen, die in der Sitzung
nicht beantwortet werden konnten, wird der
Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.
13.

V-KU 09688/2022
Röm.-Kath. Universitätspfarre
zum Hl. Clemens; Restaurierung
der Johanneskirche, Subvention

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen
GR Schmidt, 1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
Die Stadtgemeinde Innsbruck unterstützt
die Röm.-Kath. Universitätspfarre zum Hl.
Clemens gemäß des Subventionsantrages
MagIbk/47790/SUB-KU/1 mit einem Betrag
von € 146.400,--.
Die Bedeckung erfolgt aus
390.000/757.500, gemäß dem beigeschlossenen Antrag.
14.

V 09431/2022
Zuschuss Kindersommerferienaktion - neue Vorgehensweise

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
Die Stadt Innsbruck fördert die Teilnahme
an Kinderferien-Aktionen von Innsbrucker
VeranstalterInnen bis auf Weiteres unter folgenden Bedingungen:
1.

2.

Der Zuschuss pro teilnehmendem Kind
beträgt € 7,-- pro Tag.
Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gilt € 14,-- pro Tag.
Die Einkommensgrenzen für die Förderung werden an die Kriterien für den
Heizkostenzuschuss angepasst.

GR-Sitzung 14.07.2022

15.

V 09266/2022
Ausbau der Schulsozialarbeit in
den städtischen Pflichtschulen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
Das Angebot an Schulsozialarbeit wird an
den städtischen Pflichtschulen in Innsbruck
mit dem Ziel einer Vollversorgung aller
33 Schulstandorte weiter ausgebaut.
Mit 2023 soll als nächste Ausbaustufe an
den Volksschulen Altwilten, Angergasse, Fischerstraße und Igls-Vill, sowie an den Mittelschulen Ilse-Brüll-Gasse und Leopoldstraße Schulsozialarbeit angeboten werden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die
dafür zusätzlich notwendigen finanziellen
Mittel in Höhe von € 135.000,-- durch einen
Nachtragskredit für den Budgetvoranschlag 2023 bereitzustellen.
16.

V 09538/2022
Neue Einkommensgrenzen für Ermäßigungen in den städtischen
Schülerhorten sowie für die schulische Tagesbetreuung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
Den Einkommensgrenzen für den Erhalt
von Ermäßigungen in städtischen Schüler-