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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.12

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31.

Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. IBK-OE2.16,
Berichtigung in drei Teilbereichen;
A: Igls, nordwestlich Heiligwasserweg 23, Grundstück 755/11, KG
Igls;
B: Wilten, Bereich Hohlweg,
Grundstück 1783, KG Wilten;
C: Amras, Bereich Geyrstraße 62,
Grundstücke 127 und 126/1, KG
Amras
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:

lungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
33.

Bebauungsplan Nr. AM-B26, Amras, Domanigweg 3, 3a und Lönsstraße 30 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM-B7), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
34.

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 67 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) gefasst, wobei dieser Beschluss
nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
32.

MagIbk/42342/SP-BB-IG/1

MagIbk/43675/SP-FW-PR/1
Flächenwidmungsplan Nr. PRF26, Pradl, Bereich Pembaurstraße 12, Gp. .1314, KG Pradl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F1), gemäß § 36
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68
iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.

MagIbk/47437/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B28, Hötting, Bereich
Kirschentalgasse 24, 26 und 28
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und StelGR-Sitzung 14.07.2022

35.

MagIbk/37236/SP-PA-AL/1
Bauwerber in KG Arzl, Flächenwidmungsplanänderung

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.