Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.13

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36.

MagIbk/45277/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B7, Rossau, Bereich
Langer Weg 28 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. RO-B3 und
Nr. AM-B11), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

37.2

MagIbk/41563/GfGR-AT/135/2022
Stadtpark Rapoldi, Umbau Holzbrücke (GR Depaoli)

Beschluss (einstimmig):
Beiligendem von GR Depaoli eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RO-B7, Rossau, Bereich Langer
Weg 28 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. RO-B3 und Nr. AM-B11), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2022 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

Beschluss (einstimmig):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
38.

Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

38.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/136/2022
Wohnungsvergabe- und Vormerkrichtlinien, Entwurf (GR
Mag. Krackl)

Mehrheitsbeschluss (gegen FI, SPÖ, ÖVP,
TSB, FPÖ, FRITZ und GERECHT, 29 Stimmen):

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Beiliegendem von GR Mag. Krackl und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.

37.

39.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 22.06.2022

39.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/109/2022

37.1

Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
MagIbk/41563/GfGR-AT/134/2022
Vinzenzgemeinschaften Tirol, Projekt VINZIDorf Wiesengasse, BürgerInnenversammlung
(GR Depaoli)

Homepage der Stadt Innsbruck,
Entfernung des Formulars "Meldung von unsachgemäßer Wohnungsvermietung & Leerstand"
(GR Depaoli)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen)

Abänderungsantrag von GR Appler:

Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.

Das Formular zur Meldung von unsachgemäßer Wohnungsvermietung und Leerstand
wird von der Homepage der Stadt Innsbruck
genommen. Eine rechtliche Prüfung über
den hausinternen Ablauf, notwendige Einbringungsdaten (anonym möglich?) und

GR-Sitzung 14.07.2022

Der Gemeinderat möge beschließen: