Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.19

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GfGR/251/2021
Städtische Wohnungen, Antrag an das Land Tirol zwecks Feststellung eines "quantitativen Wohnungsfehlbestandes"

Beschluss des Stadtsenates vom 06. 07. 2022:

Beilie endem Beschlussvorschlag der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom
29. 06. 2022 wird zugestimmt (gegen GRin Dengg und GR Kunst).
Der Stadtsenat ersucht den Gemeinderat als zuständiges Gremium, folgenden Beschluss zu
fassen (bei Stimmenthaltung von Bgm. -Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc;
gegen GR"" Dengg und GR Kunst):
Nach Vorliegen der Stellungnahmen der Mag. -Abt. l, Präsidialangelegenheiten, vom
07. 02. 2022 und der Mag. -Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, vom
30. 05. 2022 beauftragt der Gemeinderat die zuständigen Ämter, gemäß § 5 Abs. 2 Bodenbeschaffungsgesetzeinen Antrag an das Land Tirol zu richten, um einen quantitativen Wohnungsbedarf gemäß § 4 Bodenbeschaffungsgesetz in der Stadtgemeinde Innsbruck festzustellen. Es wird beim Land Tirol beantragt, eine Verordnung nach § 5 Abs. 2 Bodenbeschaffungsgesetz zu erlassen, damit die Bestimmungen des Bodenbeschaffungsgesetzesin der
Stadtgemeinde Innsbruck zur Anwendung gelangen.
(Schapfl eigenhändig)
Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2022:
angenommen.
(Zagrajsek, eigenhändig)