Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.23
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Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann mit einer allfälligen Aktualisierung des Bodenbeschaffungsgesetzes und damit einer anwendungsorientierten Diskussion und Prüfung gerechnet werden kann. Die Arbeiten des Bundes am Umsetzungspakt der Bodenstrategie für Österreich sind
erst am Beginn.
Allerdings wäre ein Antrag an die Landesregierung zur Feststellung eines quantitativen Wohnungsfehlbestandes und Erlassung einer entsprechenden Verordnung des Landes gemäß § 5
Abs. 2 Bodenbeschaffungsgesetz unabhängig davon möglich. Eine entsprechende Gebiets-Verordnung kann auch in deutlichem zeitlichen Abstand nachher erfolgen (vgl. § 20 Bodenbeschaffungsgesetz).
Nach einer Grobschätzung, ausgehend von der Mindest-Flächengröße von 2.000 m² laut § 2
Abs. 2 Bodenbeschaffungsgesetz wären basierend auf dem Stand der letzten Baulandreserveerhebung 2018 und einer groben Überprüfung, wie viele Flächen inzwischen bereits
einer Projektentwicklung zugeführt wurde, geschätzt rund 80 Grundflächen in privatem
Eigentum betroffen.
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