Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.24
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
INNS"
BRUCI<
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 16.11.2021
Bodenbeschaffungsgesetz, Anwendung in der Stadt Innsbruck; Zahl GfGR/268/2021;
DRINGENDE ANFRAGE der FPÖ vom 13.10.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
der Stadt Innsbruck
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen haben am 28.10.2021 folgende dringende Anfrage
eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
In der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2021 wurde seitens der SPÖ ein Antrag zur Anwendung der Bestimmungen des Bodenbeschaffungsgesetzes in Innsbruck eingebracht. Dieser
verfolgt laut Auskunft von GR Mag. Plach das Ansinnen, "langfristig Flächen für den leistbaren geförderten Wohnraum zu sichern".
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Frage 1:
Welches Flächenmaß nehmen jeweils insgesamt jene im Stadtgebiet von Innsbruck gelegenen unbebauten Flächen der nachfolgend genannten Rechtspersönlichkeiten ein, welche eine Widmung gemäß § 37 bzw.§ 37a TROG 2016 aufweisen?
a) Stadt Innsbruck
b) Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
c) Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT)
Antwort:
m
,1,/
§ 37 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) definiert die Grundregeln der
Baulandausweisung im Flächenwidmungsplan. Gemäß § 37 Abs. 2 sind
Grundflächen im Bauland als Wohngebiet, Gewerbe- und Industriegebiet
oder Mischgebiet zu widmen (entsprechend §§ 38 bis 40 TROG). § 37a regelt
befristete Widmungen als Bauland.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331 , www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG , BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330 , UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe