Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.32

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SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
klub@spoeinnsbruck.at

Stadtmc:cis tra ~Innsbruck
eingel angt am

SPÖ

1 3. Uld. 2021
6/".Ci RI 251/ .-Zo-Z-1

Gescliäf!sstel(e für Gemeinaerat und Stadtsenat

INNSBRUCK

Innsbruck, 13.10.2021

ANTRAG
Antrag auf Feststellung eines
,,quantitativen Wohnungsfehlbestandes"

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat stellt gemäß § 5 Abs 2 Bodenbeschaffungsgesetz einen Antrag an
das Land Tirol, einen „quantitativen Wohnungsfehlbestand" für das Gemeindegebiet
der Stadt Innsbruck festzustellen.
Es soll hiermit beim Land Tirol beantragt werden, eine entsprechende Verordnung zu
erlassen, damit die Bestimmungen des Bodenbeschaffungsgesetzes für die Gemeinde
Innsbruck zur Anwendung gelangen.
Nach einer Verordnungserlassung durch das Land Tirol hat der Bürgermeister dem
Gemeinderat sämtliche gemäß § 5 Abs 3 Bodenbeschaffungsgesetz geeigneten Gebiete zur Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung durch die Stadt Innsbruck vorzulegen.

Begründung:
Mit August 2021 sind 2.007 Anträge auf Zuweisung einer Wohnung unter städtischem
Vergaberecht beim Wohnungsservice der Stadt Innsbruck anhängig. Insgesamt handelt es sich hierbei um 4.304 Personen, die derzeit dringend auf eine städtische Wohnungsversorgung angewiesen sind und die Voraussetzung für die Zuweisung einer
Wohnung unter städtischem Vergaberecht erfüllen. Die Tendenz ist bis heute stark
steigend.

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