Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-07-14-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.34
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SPÖ
INNSBRUCK
SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
klub@spoeinnsbruck.at
Dieses Gesetz stellt eine weitreichende aber auf soliden gesetzlichen Beinen stehende
Lösung für die lnnsbrucker Wohnungsproblematik dar. Vorkaufsrechte und mögliche
Eingriffe in das Eigentumsrecht sind im Einzelfall abzuwägen , aber im Interesse der
Allgemeinheit jedenfalls vertretbar. Ähnliche Bestimmungen bestehen bekanntlich
auch für die Realisierung von Bahn- und Straßenprojekten oder Seilbahnprojekten,
somit liegt die Anwendung auf zum Verkauf angebotene Baugrundstücke angesichts
des akuten Wohnbedarfs und der dramatischen Preisentwicklung am lnnsbrucker
Wohnungsmarkt im öffentlichen Interesse und ist daher gerechtfertigt.
Bei immer knapper werdenden Flächenressourcen - und einem ökonomisch wie ökologisch sparsamen Umgang mit diesen Ressourcen - ist bei Bauentwicklungen ein
größtmögliches öffentliches Interesse sicherzustellen. Dies ist nur durch die vorausschauende Flächenbeschaffung durch die Stadt Innsbruck möglich und diese kann
durch dieses Bundesgesetz mit einer soliden rechtlichen Grundlage sichergestellt werden.
Bedeckungsvorschlag:
Die Antragstellung an das Land Tirol hat im Rahmen der Verwaltungstätigkeit des
Stadtmagistrates zu erfolgen und ist mit keinen weiteren Kosten verbunden. Daher ist
kein Bedeckungsvorschlag notwendig.
Mag. Benjamin Plach , GR SPÖ
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