Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.8

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26.

KA 6738/2022
Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2021 der Stadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kontrollausschusses vom
11.10.2022:
Beiliegender Kurzbericht vom 23.09.2022
wird zur Kenntnis genommen.
27.

KA 4882/2022
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
I. Quartal 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kontrollausschusses vom
11.10.2022:
Beiliegender Kurzbericht vom 15.06.2022
wird zur Kenntnis genommen.
28.

KA 3099/2022
Bericht über das Ergebnis der
vom gemeinderätlichen Kontrollausschuss erteilten Prüfaufträge
betreffend Dienstpostenpläne sowie Sonder- und Werkverträge der
Stadt Innsbruck in Zusammenschau mit der Prüfung von Teilbereichen des Amtes für Personalwesen

3.

Ringler, BA und MitunterzeichnerInnen, alle
eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Der Punkt 1. des Abänderungsantrages von
GRin Ringler, BA wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Der Punkt 2. des Abänderungsantrages von
GRin Ringler, BA wird angenommen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen):
Der Punkt 3. des Abänderungsantrages von
GRin Ringler, BA wird angenommen
29.

Vorliegender Bericht des Kontrollausschusses vom 11.10.2022 wird nicht
zur Kenntnis genommen.

2.

Der Stadtsenat wird aufgrund der Erkenntnisse des Kontrollamtsberichtes
beauftragt, über eine allfällige Enthebung der derzeit bestellten Amtsvorständin für die Mag.-Abt. I, Personalwesen, zu entscheiden. Aufgrund der laut
§ 28 (2) lit. a) des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
i.d.g.F. gegebenen Zuständigkeit des
Stadtsenates, wird diesem Organ der
Antrag zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.

GR-Sitzung 25.10.2022

IV 16407/2021
Beschlussfassung über die Änderungen der Eröffnungsbilanz im
Finanzjahr 2021 und den Rechnungsabschluss 2021

Beschluss (einstimmig):
1.

Der Gemeinderat beschließt nach Artikel II Abs. 4 des Tiroler Landesgesetzes vom 18.05.2019, LGBI.
Nr. 83/2019, die Änderungen der Eröffnungsbilanz im Finanzjahr 2021, den
Anlagenspiegel der Eröffnungsbilanz
gemäß Anlage 6g VRV unter Darstellung der Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen sowie den Anlagenspiegel der Eröffnungsbilanz gemäß Anlage 6g VRV unter Darstellung
jedes einzelnen Vermögengegenstandes.

2.

Der Gemeinderat beschließt gemäß
§ 73 Abs. 2 lnnsbrucker Stadtrecht
(IStR) den Rechnungsabschluss der
Landeshauptstadt Innsbruck für das
abgelaufene Finanzjahr 2021 mit den
Bestandteilen nach § 15 Abs. 1 der

Abänderungsantrag von GRin Ringler,
BA:
1.

Eine weitere Sitzung des Kontrollausschusses zur fortführenden Behandlung offener Punkte des Berichtes wird
im November einberufen.