Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.30

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Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§ 13) um fünf Jahre fallen die Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50% der oben
angeführten Beträge an.

Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Art. 1 Z 4 am 01.11.2022 in Kraft. Art. 1 Z 4 tritt mit
01.01.2023 in Kraft.

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.

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