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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.33

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(zu Punkt 15.)

Preis der Pädagogik
der Landeshauptstadt Innsbruck
Richtlinien

§1

(1) Der im Rahmen dieser Richtlinien vergebene Preis trägt den Titel „Preis der
Pädagogik der Landeshauptstadt Innsbruck“.
(2) Die Landeshauptstadt Innsbruck vergibt diesen Preis biennal (alle zwei Jahre),
jeweils in ungeraden Kalenderjahren), um Pädagoginnen und Pädagogen bzw.
Projekte an städtischen Pflichtschulen auszuzeichnen, die einen hohen
pädagogischen Wert für die ihnen anvertrauten Kinder bzw. Schülerinnen und
Schüler haben und somit als Best-Practice-Beispiele dienen.
(3) Der Preis soll erstmals im Jahr 2023 vergeben werden.

§2

(1) Der „Preis der Pädagogik der Landeshauptstadt Innsbruck“ wird für
pädagogisch hervorragende Projekte an städtischen Pflichtschulen
(Volksschule, Mittelschule, Sonderschule sowie polytechnische Schule)
vergeben.
(2) Projektbetreiberinnen und Projektbetreiber an städtischen Pflichtschulen
werden in ungeraden Jahren zur Teilnahme am Preis der Pädagogik
aufgerufen. Es können Projekte aus dem aktuellen Jahr und dem jeweils
vorangegangenen Jahr eingereicht werden.
(3) Die für die Anerkennungspreise, die Organisation sowie den Festakt
erforderlichen finanziellen Mittel sind für ungerade Jahre im jeweiligen

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