Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.45

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Beschlussfassung
Rechnungsabschluss

Rechnungsabschluss 2020 vom Gemeinderat in einer dafür
anberaumten Sondersitzung am 27.10.2021 mittels Mehrheit fristgerecht
beschlossen.

Entlastung des
Bürgermeisters

Letztlich erteilte der Gemeinderat dem Bürgermeister im Rahmen der
Sondersitzung des Gemeinderates vom 27.10.2021 entsprechend § 73
Abs. 4 IStR mittels Mehrheitsbeschluss die Entlastung.

Fazit

Somit wurde der Rechnungsabschluss 2020 (grundsätzlich) nach den
maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erledigt.

Formaler Hinweis
zu Beschlussfassung
über (Entwurf des)
Rechnungsabschlusses
2020 –
Empfehlung

Bei der Abstimmung der durchgeführten Beschlussfassungen wurde für
die Kontrollabteilung auffällig, dass zur Sondersitzung des
Gemeinderates am 27.10.2021 von der MA IV als Grundlage für die
Beschlussfassung offensichtlich wiederum der (inhaltlich und
ziffernmäßig unveränderte) „Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020“
zur Vorlage gelangt ist. Dieser Umstand war für die Kontrollabteilung
insofern anmerkungsbedürftig, als vom Gemeinderat bis spätestens 31.
Oktober des Folgejahres eben kein „Entwurf des Rechnungsabschlusses“, sondern ein (endgültiger) Rechnungsabschluss zur
Beschlussfassung zu gelangen hat.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV,
diesen Umstand bei künftigen Beschlussfassungen über den städtischen
Rechnungsabschluss zu berücksichtigen.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung
(auch bereits) für den Rechnungsabschluss 2021 Folge zu leisten. Dem
Gemeinderat werde zur Beschlussfassung ein Rechnungsabschluss
vorgelegt, welcher allfällig vorzunehmende Korrekturen beinhaltet.

Beschlussfassungen
zur Korrektur des
Rechnungsabschlusses
2020 in GR-Sitzung vom
20.04.2022 –
Empfehlung

Damit im Zusammenhang stehend waren für die Kontrollabteilung bei der
Sichtung des Sitzungsprotokolls des Gemeinderates vom 20.04.2022
Beschlussfassungen zur Korrektur des Rechnungsabschlusses 2020
festzustellen. Aus formaler Sicht wurde ein auf Basis von Empfehlungen
der
Kontrollabteilung
korrigierter
Rechnungsabschluss
2020
beschlossen. Im Detail wurde von der Fachdienststelle der MA IV darauf
hingewiesen, dass in diesem Rechnungsabschluss (lediglich) Beilagen
(Anlage 5b – Rechnungsquerschnitt, Anlage 6r – Haftungsnachweis,
Nachweis der Investitionstätigkeit) korrigiert worden sind.
Damit in Verbindung stehend regte die Kontrollabteilung in Richtung der
zuständigen Fachdienststellen der MA IV an, für die Zukunft einen
dahingehenden (Be- bzw. Abarbeitungs-)Modus zu definieren. Dies mit
dem Ziel der Festlegung, wie bei künftigen Rechnungsabschlüssen mit
seitens der MA IV – auch aufgrund der Prüfung der Kontrollabteilung – als
erforderlich erachteten Korrekturen umgegangen werden sollte und wie
diese letztlich Eingang in den jeweiligen Rechnungsabschluss bzw. die
diesbezügliche Beschlussfassung finden sollen.
Die MA IV informierte in der dazu abgegebenen Stellungnahme darüber,
dass künftig allfällige Korrekturen unter Beachtung der Verwaltungsökonomie in den jeweiligen Rechnungsabschluss eingearbeitet werden
und dieser sodann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt
werden würde.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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