Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.46
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2 Vorbemerkungen
2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
(Neue) VRV 2015
Die erwähnten Änderungen im IStR gehen im Ursprung auf die Einführung
einer neuen (Ver-)Buchungs- und Rechnungsabschluss-Systematik im
Bereich des öffentlichen Haushaltswesens zurück.
Konkret wurde mit der (neuen) Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 die Veranschlagung und Rechnungslegung mittels eines so genannten integrierten Drei-KomponentenSystems (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt) verordnet.
2.2 Prüfungsdurchführung
Vorlage des Entwurfs
des Rechnungsabschlusses 2021
an den GR
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung nach § 73 Abs. 1 IStR wurde
vom Bürgermeister der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das
abgelaufene Finanzjahr 2021 dem Gemeinderat in seiner Sitzung am
20.04.2022 – somit zeitgerecht im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen
Vorschriften – vorgelegt.
Keine Einwendungen
von Gemeindebürgern
Vor dieser Vorlage an den Gemeinderat wurde der Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2021 vom 05.04.2022 bis einschließlich
19.04.2022 an der Amtstafel sowie an der Amtstafel Online des
Stadtmagistrates Innsbruck veröffentlicht.
Gemäß erhaltener Information der Leiterin des Amtes für
Rechnungswesen der MA IV wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme
von keinem Gemeindebürger genützt und sind somit auch keine
schriftlichen Einwendungen erhoben worden.
Bereitstellung an die
Kontrollabteilung zur
Prüfung
Die Bereitstellung des prüffähigen Entwurfes des Rechnungsabschlusses
2021 an die Kontrollabteilung durch das Amt für Rechnungswesen der MA
IV erfolgte mit Schreiben vom 26.04.2022, eingelangt mittels
E-Mail am 27.04.2022.
Dieser von der zuständigen Fachdienststelle an die Kontrollabteilung
übermittelte Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 (samt Bei- und
Anlagen) und der für das Jahr 2021 vom Gemeinderat festgesetzte
Voranschlag sowie allfällig beschlossene über- oder außerplanmäßige
Mittelverwendungen (Nachtragskredite) bildeten die wesentlichen
Grundlagen für die von ihr vorgenommene Prüfung.
Gender-Hinweis
Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass die in diesem
Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der
Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.
Hinweis
Rundungsdifferenzen
Zudem erwähnte die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen
worden sind.
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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