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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.81

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Universitäten (LFU und Medizinische Universität Innsbruck) jährlich – nur
mehr – einen Betrag von € 370,0 Tsd. zuzuführen (Punkt 1.). Ferner
waren für universitäre Zwecke, die keine Infrastrukturmaßnahmen
darstellen, im Voranschlag jährlich € 20,0 Tsd. zu präliminieren (Punkt 2.)
und € 10,0 Tsd. auf die Dauer der Mitgliedschaft für die
Organisation/Teilnahme/Abwicklung der „EUniverCities“ zu veranschlagen (Punkt 3.).
In ihrer Sitzung am 12.12.2019 hat sich der GR in dieser Angelegenheit
erneut besprochen und den im GR-Beschluss vom 13.12.2018
dargelegten Punkt 1. dahingehend abgeändert, dass die „… Bildung einer
jährlichen Universitätsrücklage ab dem Finanzjahr 2020 aufgehoben wird
…“.
Durch Zuführungen und Entnahmen von finanziellen Mitteln in den
vergangenen
Wirtschaftsjahren
war
die
zweckgebundene
Haushaltsrücklage „Universität“ im Entwurf des Rechnungsabschlusses
2020 mit einer Höhe von rd. € 4.047,9 Tsd. ausgewiesen.
Im Finanzjahr 2021 sind dieser Haushaltsrücklage zum einen
Guthabenzinsen in Höhe von € 1.396,47 zugeführt und zum anderen ein
Betrag von € 200,0 Tsd. entnommen worden. Bei der letztgenannten
Summe handelt es sich um einen Zuschuss der Stadt Innsbruck an die
LFU für die Sanierung und Adaptierung der historischen Bausubstanz des
ehemaligen Sudhauses des Adambräu-Gebäudes (GR-Beschluss vom
27.05.2021). Infolge dieser Transaktionen hat sich der Wert der
Universitätsrücklage zum 31.12.2021 auf rd. € 3.849,3 Mio. belaufen.
Rücklagenstand

In absoluten Zahlen ausgedrückt hat sich der zum Jahresende 2021
ausgewiesene Rücklagenstand in Höhe von rd. € 13,0 Mio. in den
vergangenen fünf Jahren wie folgt verändert:
Stand zweckgebundener Haushaltsrücklagen
(Beträge in Mio. Euro)

Zahlungsmittelreserven

(Haushalts-)Rücklagen

2017

2018

2019

2020

2021

Stand zum 31.12.

7,0

10,0

8,6

13,1

13,0

Bezüglich der finanzierten Haushaltsrücklagen wurde festgehalten, dass
im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 der Stadt Innsbruck dem
Nachweis der Zahlungsmittelreserven (Anlage 6b – Nachweis über
Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven) nachgekommen
worden ist. Die entsprechenden Zahlungsmittelreserven waren zum
31.12.2021 bei zwei österreichischen Kreditinstituten zinsbringend
veranlagt. Die Höhe der Zahlungsmittelreserven wurde der
Kontrollabteilung
durch
die
entsprechenden
Kontoauszüge
nachgewiesen.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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