Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.86
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4.6 Schulden und Schuldendienst
Schuldenstand per
31.12.2021 und
Schuldendienst im
Jahr 2021 (inkl.
Direktdarlehen
Gestellungsbetrieb)
Zu Beginn des Jahres 2021 (bzw. Ende des Jahres 2020) belief sich der
städtische Schuldenstand bei in- und ausländischen Banken auf einen
Betrag von € 161.551.866,57.
Zuzüglich der von der Stadt Innsbruck beim Gestellungsbetrieb der Stadt
(einem Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG) beanspruchten
(internen) „Direktdarlehen“ im (restlichen) Ausmaß von € 19.900.000,00
per 31.12.2020 belief sich der (effektive) Gesamtschuldenstand der Stadt
somit per 31.12.2020 auf eine Summe von € 181.451.866,57.
Hierzu ist erwähnenswert, dass in den vergangenen Rechnungsabschlüssen der Stadt Innsbruck nach dem VRV 1997-Standard (also vor
dem Haushaltsjahr 2020) die Direktdarlehen der Stadt beim
Gestellungsbetrieb nicht als unmittelbare Finanzschulden abgebildet
worden sind. Mit dem Übergang zum VRV 2015-Standard erfolgte im
städtischen Schuldennachweis eine Anpassung insofern, als seit dem
Rechnungsabschluss 2020 diese Direktdarlehen als Finanzschulden der
Stadt gegenüber dem Gestellungsbetrieb (unmittelbar) aufscheinen.
Bei Berücksichtigung der im Jahr 2021 vorgenommenen „Tilgungen“ in der
Höhe von insgesamt € 18.921.746,71 und der Zahlungen für Zinsen und
Nebenkosten im Betrag von € 1.698.544,33 sowie der Beanspruchung von
Neukreditmitteln in einem Ausmaß von € 7.200.000,00 lässt sich der im
Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 dokumentierte Schuldenstand
zum Ende des Jahres 2021 von € 169.730.119,86 errechnen.
Neukredit im
Jahr 2021 –
Nachfinanzierungstranche 2021
hinsichtlich GSBDirektdarlehen
Die Neukreditbeanspruchung im Jahr 2021 im betraglichen Ausmaß von
€ 7.200.000,00 ist jedoch insofern zu relativieren, als damit bestehende
Direktdarlehen der Stadt beim Gestellungsbetrieb zurückbezahlt bzw.
abgedeckt worden sind. In diesem Bereich handelte es sich (wie bereits
im Vorjahr mit einem Betrag von € 7.600.000,00 – Nachfinanzierungstranche 2020) um eine Neukreditbeanspruchung bei gleichzeitiger
Rückführung von bestehenden Schulden in Form von Direktdarlehen (also
um eine „Nachfinanzierung“). Die vom GSB beanspruchten Direktdarlehen
dienten seinerzeit der Finanzierung der Neustrukturierungsmaßnahmen
am Patscherkofel durch die Stadt.
Zu dieser Neukreditbeanspruchung des Jahres 2021 lagen die
notwendigen Beschlüsse des Gemeinderates sowie die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen des Amtes der Tiroler Landesregierung
nach § 78 Abs. 1 IStR vor.
Aushaftung (und
geplante Rückführung)
Direktdarlehen
GSB per 31.12.2021
Zum Stichtag 31.12.2021 belief sich der Schuldenstand betreffend die
Direktdarlehen der Stadt beim Gestellungsbetrieb noch auf
€ 12.700.000,00 (Vorjahr per 31.12.2020: € 19.900.000,00). Die Tilgung
dieser (restlichen) Direktdarlehen war zum Zeitpunkt der Einschau der
Kontrollabteilung für das Jahr 2022 mit einem Betrag von € 6.700.000,00
(Nachfinanzierungstranche 2022 – beansprucht am 07.06.2022) und für
das Jahr 2023 mit einem Betrag von € 6.000.000,00 (Nachfinanzierungstranche 2023) eingeplant.
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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