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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.88

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Das anteilsmäßig größte Ausleihungsvolumen wurde von der Stadt mit
einem (restlichen) Gesamtbetrag von € 100.386.829,27 (59,14 %) bei der
Europäischen Investitionsbank (EIB) beansprucht. Eine weitere (restliche)
Gesamtsumme von € 54.259.362,44 (31,97 %) entfällt auf Schulden bei
inländischen Banken. Der Anteil der WBF-Darlehen des Landes Tirol
belief sich – auch aufgrund der per 31.12.2021 erfolgten Übertragung von
4 WBF-Darlehen an die IIG KG – auf nur mehr € 2.383.928,15 (1,40 %).
Die (internen) Direktdarlehen der Stadt beim GSB betrugen per
31.12.2021 € 12.700.000,00 (7,48 %).
Schuldenportfolio im
Fixzinsbereich

Nahezu das gesamte Schuldenportfolio der Stadt Innsbruck ist dem
Fixzinsbereich zuzuordnen. Lediglich ein unwesentlicher betraglicher
Aushaftungs-Anteil von € 35.777,12 (0,02 % des Gesamtschuldenstandes
per 31.12.2021) mit letztem Ratenzahlungstermin per 31.12.2022 wurde
mit variabler Verzinsung abgerechnet.

Kapitaltilgung und
Zinsen im Vergleich
zum Vorjahr

Die sich im prüfungsgegenständlichen Jahr 2021 (und auch 2020)
ergebende deutliche Erhöhung bei den Tilgungszahlungen gegenüber den
Vorjahren ist auf den Umstand der (Nach-)Finanzierung der
Tilgungserfordernisse in Bezug auf die Direktdarlehen des
Gestellungsbetriebes (2021: € 7.200.000,00; 2020: € 7.600.000,00)
zurückzuführen. Bei Bereinigung dieses „Sondereffekts“ belaufen sich die
Tilgungszahlungen im Jahr 2021 auf eine Summe von € 3.713.115,75
(2020: € 1.945.900,38).
Die Erhöhung bei den Zins- und Tilgungszahlungen gegenüber dem
Vorjahr ergibt sich einerseits aufgrund des im Jahr 2021 neu
beanspruchten Darlehens über € 7.200.000,00 bzw. der dahingehenden
Zinsvorschreibungen. Andererseits begannen im Jahr 2021 bei einzelnen
bestehenden Darlehen die Ratenzahlungen (bei einem Darlehen der EIB
und bei zwei weiteren Bank-Darlehen), sodass insgesamt betrachtet von
der Stadt gegenüber den Vorjahren erhöhte Tilgungsleistungen zu
erbringen waren.
Ganz generell bemerkte die Kontrollabteilung wie auch in Vorjahren, dass
hinsichtlich eines wesentlichen Teiles der städtischen Finanzschulden im
prüfungsgegenständlichen Jahr 2021 entsprechend der getroffenen
Vereinbarungen lediglich Zinszahlungen zu leisten waren. Dies insofern,
als insbesondere bezüglich maßgeblicher städtischer Ausleihungen bei
der Europäischen Investitionsbank (EIB) und auch hinsichtlich der
Neukreditbeanspruchungen zur Nachfinanzierung der Direktdarlehen
beim Gestellungsbetrieb tilgungsfreie (Anlauf-)Zeiten vereinbart worden
und Tilgungen im Vollausbau erst ab dem Jahr 2023 zu leisten sind.
Weiters sind drei EIB-Kredittranchen sowie eine weitere Bankausleihung

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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