Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.96
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Bei dieser Position hat die Stadt Innsbruck gegenüber den präliminierten
Volumen
Minderzahlungen
von
gesamt
€ 1.057.003,76
(- 27,72 %) geleistet. Mit diesen gewährten Investitionszuschüssen wurden
eine Vielzahl von Projekten (bspw. Innsbruck fördert: Energie-Plus,
Fluglärmschutz-Förderung der Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft mbH,
Baukostenzuschüsse nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz)
mitfinanziert.
5.3.3 Nachweis gemäß § 51 IStR (Vorhaben)
Vorhabensnachweis
gemäß § 51 IStR
Im Zuge der Einschau in den Entwurf des städtischen
Rechnungsabschlusses 2021 stellte die Kontrollabteilung fest, dass der
betreffenden Bestimmung des IStR hinsichtlich des Nachweises für
städtische Vorhaben (Nachweis der Investitionstätigkeit und deren
Finanzierung und Teilbericht mehrjährige investive Einzelvorhaben) von
Seiten der städtischen Fachdienststelle der MA IV nachgekommen wurde.
Zum einen wurden im (einjährigen) Nachweis der Investitionstätigkeit und
deren Finanzierung Investitionskosten in Höhe von gesamt € 12.312.053,30
(Vj.
€ 10.577.248,56)
ausgewiesen.
Davon
wurden
investive
Einzelvorhaben im Ausmaß von € 3.909.299,97 (Vj. € 4.532.675,02) und
sonstige Investitionen von rd. € 8.402.753,33 (Vj. € 6.044.573,54)
abgebildet.
Zum anderen wurden im langjährigen Nachweis „Teilbericht mehrjährige
investive Einzelvorhaben“ Investitions- bzw. Anschaffungskosten in Höhe
von insgesamt € 139.607.734,44 (Vj. € 191.863.373,37) für die Finanzjahre
2020 bis 2026 abgebildet. Im Nachvollzug ermittelte die Kontrollabteilung
entsprechend den im besagten Teilbericht dargestellten Anschaffungs- u.
Herstellungskosten für das prüfungsrelevante Haushaltsjahr 2021
Gesamtkosten für investive Einzelvorhaben in Höhe von € 32.569.556,62
(Vj. € 54.276.973,37).
Darstellung der
Vorhaben gemäß §
51 IStR in
tabellarischer Form
Die Kontrollabteilung hat die betreffenden Nachweise gemäß § 51 IStR –
den Nachweis der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung und den
Teilbericht mehrjährige investive Einzelvorhaben – aus Berichtsgründen in
komprimierter Form zu einer gesamthaften tabellarischen Gegenüberstellung der Investitionstätigkeiten (Sachanlagen, einmalige Instandhaltungen und diverse Vorhaben) und der jeweiligen Finanzierungskomponenten (z.B. Darlehen, Haushaltsrücklagen, Bedarfszuweisungen,
u.v.m.) zusammengeführt:
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
53