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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.98

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einzelnen vorstehenden städtischen Vorhaben nach § 51 IStR erfolgte zum
einen mit Fremdmittel und zum anderen mit Eigenmitteln.
Die Stadt Innsbruck hat im Prüfjahr 2021 (weitere) Kreditmittel im Ausmaß
von € 7.200.000,00 zur Begleichung der Direktdarlehen beim Gestellungsbetrieb aufgenommen.
Die
städtischen
Eigenmittel
setzten
sich
aus
mehreren
Finanzierungskomponenten wie beispielsweise aus Kapitaltransfers von
Bund (€ 3.125.951,65) und von Ländern (€ 191.121,45) sowie aus
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel (€ 3.426.040,00) zusammen. Des
Weiteren wurde aus dem Überschuss aus der operativen Gebarung ein
Gesamtbetrag in Höhe von € 17.476.363,95 zur Finanzierung von
städtischen Projekten verwendet. Darüber hinaus wurde zur
Ausfinanzierung des mit GR-Beschluss vom 27.05.2021 genehmigten
Vorhabens (Sanierung des Sudhauses des ehemaligen Adambräus) eine
zweckgebundene Haushaltsrücklage (Universitätsrücklage) in Höhe von
€ 200.000,00 entnommen.
Abbildung von
städtischen
Investitionsprojekten
im Nachweis gemäß
§ 51 IStR Empfehlung

Ein von der Kontrollabteilung durchgeführter Abgleich der dem Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2021 beigefügten städtischen (Investitions-)
Nachweise gemäß § 51 IStR mit den von der Fachdienststelle zur
Verfügung gestellten Prüfunterlagen führte zum nachfolgenden Ergebnis:
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung sind in den betreffenden
Nachweisen teilweise städtische Investitionsprojekte nicht abgebildet.
So ist beispielsweise das Vorhaben mit dem Haushaltsprogramm
„P2021_STR_BAUTEN_GEM“, für welches die Stadt Innsbruck im
Finanzjahr 2021 einen Gesamtbetrag von € 99.389,90 bezahlte sowie eine
vom Land Tirol gewährte und vereinnahmte COVID-19-Sonderförderung in
Höhe von € 150.000,00 nicht erfasst.
Im Jahr 2021 hat das Amt für Tiefbau der MA III für das städtische Projekt
„P2021_VORPLATZ_HDM“ Zahlungen von gesamt € 3.138,19 geleistet.
Weder die Investitionstätigkeit noch die betreffende Finanzierung waren im
Nachweis gemäß § 51 IStR ersichtlich.
Weitere im Rechnungsjahr 2021 getätigte Investitionen im Bereich
Landesstraßen („P2020_IM_BAU_ANLAGEN“) und Sonstige Straßen und
Wege („P2020_IM_BAU_ANL_SO“) in Höhe von € 4.171,86 bzw. im
Ausmaß von € 177.105,14 fanden sich nicht im städtischen
Vorhabensachweis gemäß IStR.
Im Rechnungsjahr 2021 wurden für das Vorhaben mit der Bezeichnung
Gemeindestraßen – Im Bau befindliche Anlagen („P2020_IM_BAU_GEM“)
Auszahlungen von insgesamt € 1.177.539,64 getätigt. Die erforderliche
Bedeckung (Finanzierung) erfolgte aus dem Überschuss der operativen
Gebarung für investive Projekte in derselben Höhe. Auch in diesem Fall
konstatierte die Kontrollabteilung den fehlenden Ausweis der
Mittelverwendung und Mittelaufwendung im städtischen Nachweis nach §
51 IStR.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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