Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.103
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Das Referat Buchhaltung teilte im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit,
der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig Folge zu leisten.
Die Kontrollabteilung führte keine detaillierte Prüfung durch, ob die seitens
der Dienststellen abgegebenen Erläuterungen den Vorgaben der MA IV im
Sinne von „knapp, aber inhaltlich erschöpfend und verständlich“
entsprachen. Sie hielt jedoch fest, dass die Erläuterung einer wesentlichen
Abweichung mit der Argumentation, der Voranschlagsposten wäre Teil
eines Deckungsringes (wenn dieser nicht der Gliederungskategorie
Sammelnachweis zugehörig ist), dessen Voranschlagssumme nicht
überschritten wurde, nicht dem GR-Beschluss vom 26.02.2009 entspricht
und insofern nicht inhaltlich erschöpfend erfolgte. So sind Abweichungen
in Voranschlagsposten der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung immer
dann zu erläutern, wenn sie die vom Gemeinderat festgesetzten
Wertgrenzen überschreiten und nicht Teil eines Sammelnachweises sind.
Die Kontrollabteilung sprach der MA IV die Empfehlung aus, die
Dienststellen ggf. auch darauf hinzuweisen.
Das Referat Buchhaltung teilte im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit,
der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig Folge zu leisten.
Wertgrenzen gemäß
§ 15 VRV 1997
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass für die am 26.02.2009
beschlossenen Wertgrenzen seitdem keine Wertanpassung erfolgte.
Angesichts der großen Menge an Voranschlagsposten, deren
Abweichungen im Zuge des Nachweises der Erläuterungen 2021 von den
Dienststellen zu begründen waren, stellte sich für die Kontrollabteilung die
Frage, ob dieser Umstand nicht Überlegungen für ein Anheben der
Wertgrenzen ausreichend argumentieren und rechtfertigen würde.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte das Referat Buchhaltung hierzu
mit, dass aus seiner Sicht derzeit keine Notwendigkeit für eine Anpassung
der Wertgrenzen bestehe. Es behielt sich jedoch vor, in den kommenden
Jahren eine Evaluierung der Wertgrenzen durchzuführen.
Sammelnachweis
2021 / Subventionen
und
Sondersubventionen
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass der Entwurf Sammelnachweis 2021
der MA IV neben Sammelnachweisen auch Subventionen und
Sondersubventionen umfasste, obwohl diese seit dem Jahr 2020 nicht
mehr als Sammelnachweise definiert werden. Das Amt für
Rechnungswesen führte im Zuge der Prüfung aus, dass dieser Umstand
einer Programmierung im städtischen digitalen Rechnungswesen
geschuldet sei, die im Zuge der Umstellung im Jahr 2017 vorgenommen
wurde, als die (Sonder-)Subventionen noch als Sammelnachweise galten,
und welche seitdem nicht geändert wurde. Auch wenn es sich hierbei um
keinen wesentlichen Mangel handelt, empfahl die Kontrollabteilung der MA
IV, möglichst zeitnah eine entsprechende Behebung des Fehlers
vorzunehmen bzw. zu veranlassen.
Das Referat Buchhaltung teilte im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit,
der Empfehlung der Kontrollabteilung Folge zu leisten und die (Sonder-)
Subventionen künftig nicht mehr in den Sammelnachweis aufzunehmen.
Infrastrukturmittel IA
In Hinsicht auf Voranschlagsposten der Gliederungskategorie
Infrastrukturmittel stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese im Entwurf
des Rechnungsabschlusses zum Teil mit dem Kürzel (IA) und zum Teil mit
(IM) versehen wurden. Gemäß Haushaltssatzung 2021 lautet die korrekte
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
60